Aus einem Vertrag folgen Rechte und Pflichten für beide Seiten, die zwingend einzuhalten sind.

Das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Folgerichtig sollte jeder, der einen Vertrag unterschreibt, sich das vorher gut überlegen. Das gilt für Privatleute genauso wie für Unternehmen und natürlich auch für Kommunen.

Die Gemeinde Halstenbek und die Gemeindewerke haben ihre Hausaufgaben, was das Neubaugebiet Fünf Linden an der Birkenallee angeht, nicht gemacht. Wer sich vertraglich dazu verpflichtet, ein Blockheizkraftwerk zu bauen und zu betreiben, ohne vorher die Wirtschaftlichkeit des Projektes zu betrachten, handelt grob fahrlässig.

16 Monate nach der Vertragsunterzeichnung folgt nun der Rückzieher, der den Gegenstand eines Vertragsbruchs erfüllt. Leidtragende sind allein die Grundstückskäufer. Sie wurden gezwungen, ihre Neubauten an das Fernwärmenetz anzuschließen und haben ihre Planungen darauf abgestimmt. Jetzt, wo es kein Fernwärmenetz geben wird, müssen die Bauherren komplett umplanen.

Das wird für die meisten einen erheblichen Zeitverlust bedeuten und in vielen Fällen auch Mehrkosten zur Folge haben. Zu verantworten haben das allein Gemeinde und Gemeindewerke. Daher sollten die sich zu ihrer Verantwortung bekennen und die Folgekosten, die aus der Fehlplanung resultieren, den Grundstückskäufern unbürokratisch erstatten. Die Sache gerichtlich klären zu lassen, nützt keinem etwas.