Halstenbeker Unternehmen erkennt zu spät, dass vereinbartes Blockheizkraftwerk für Neubaugebiet unwirtschaftlich ist

Halstenbek. Das Neubaugebiet Fünf Linden in Halstenbek sollte ein ökologisches Vorzeigeprojekt werden. Die Gemeinde ließ im Bebauungsplan festschreiben, dass die Bauherren einen KfW-40-Standard erfüllen müssen und ihre Wärmeversorgung aus einem Blockheizkraftwerk (BHKW) der Gemeindewerke zu erfolgen hat.

Doch jetzt schießen ausgerechnet die Gemeindewerke quer: Das gemeindeeigene Unternehmen hat sich trotz bestehenden Vertrages gegen den Bau und Betrieb des BHKW entschieden – und das, obwohl bereits 50.000 Euro in den Aufbau eines Fernwärmenetzes geflossen sind. Den aus wirtschaftlichen Gründen erfolgenden Vertragsbruch der Gemeindewerke segnete Bürgermeisterin Linda Hoß-Rickmann per Eilentscheidung ab, wofür sie sich vorher Rückendeckung der Politiker holte.

Das Neubaugebiet ist knapp 17.500 Quadratmeter groß, umfasst 21 Bauplätze für Einfamilienhäuser und liegt auf dem Areal der 2011 stillgelegten Schule Süd. Das Bauunternehmen Manke aus Henstedt-Ulzburg hat die Fläche für 1,6 Millionen Euro erworben, die Erschließung übernommen und inzwischen „fast alle Grundstücke weiterverkauft“, sagt Geschäftsführer Christian Manke. Den Rückzieher der Gemeindewerke bezeichnet er als „Schlag vor den Kopf für uns und für die Erwerber der Baugrundstücke“.

Der Firmenchef verweist auf den bereits am 30. Mai 2013 geschlossenen Vertrag mit der Gemeinde, der einen Anschlusszwang an das Fernwärmenetz vorsieht und die Gemeinde verpflichtet, für die Fernwärmeversorgung ein BHKW zu installieren. „Die Gemeindewerke hatten mehr als ein Jahr und vier Monate Zeit, dieses zu prüfen.“

Seine Firma habe Leitungsrechte zu Gunsten der Gemeinde für die Fernwärmerohre in das Grundbuch eintragen und alle Kunden verpflichten müssen, Fernwärme zu nutzen. Manke: „Wir glauben, dass sich die Gemeinde vertragswidrig verhalten hat. Entsprechende rechtliche Prüfungen werden derzeit von uns durchgeführt. Das Gleiche gilt natürlich für unsere Kunden, die bereits die entsprechenden Kaufverträge unterzeichnet haben.“

Nach Abendblatt-Informationen sind bereits mehrere Bauherren vertragliche Verpflichtungen mit Baufirmen eingegangen, auch Bauanträge sollen bereits gestellt worden sein. Alle müssen jetzt komplett umdenken, was die Wärmeversorgung angeht. Möglich ist etwa der Einbau einer Erdwärmepumpe, kombiniert mit einer Be- und Entlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Lösungen, die erhebliche Mehrkosten und Umplanungen für die Bauherren zur Folge haben. Es gilt als wahrscheinlich, dass die Bauherren versuchen werden, dafür Gemeinde und Gemeindewerke in Regress zu nehmen.

„Das Ganze ist sehr ärgerlich“, sagt Bürgermeisterin Linda Hoß-Rickmann und spricht von einer „Verkettung unglücklicher Umstände.“ Schuldzuweisungen seien in diesem Fall schwierig. „Alle haben in bester Absicht gehandelt“, nimmt sie die Gemeindewerke in Schutz. Deren Chef Uwe Lamberti räumt ein, dass die die Errichtung eines kompletten Wohngebietes in KfW 40-Standard für die Gemeindewerke Neuland sei. „Wir haben erst spät wahrgenommen, was das für uns bedeutet.“ Die Gemeindewerke hätten ursprünglich das bestehende BHKW, das vor Ort bereits die Kita Regenbogen und die Turnhalle versorgt, gegen ein effizienteres Modell austauschen wollen. Das hätte 285.000 Euro gekostet. „Wir brauchen eine gute Auslastung für das BHKW, damit der Primärenergiefaktor der Anlage 0,5 beträgt.“ Nur dann könnten die Bauherren den KfW 40-Standard erreichen, so Lamberti.

Leider hätten die Berechnungen erst sehr spät ergeben, dass der benötigte Primärenergiefaktor bei der geplanten Auslastung der Anlage nicht erreicht werden könne. Das habe wiederum für die Bauherren fatale Folgen, weil sie ihre zinsgünstigen Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verlieren würden. „In diesem Fall würden auf uns Regressansprüche zukommen“, so Lamberti weiter. Man habe alles versucht, das noch hinzubekommen, habe auch Fachleute zu Rate gezogen. Jedoch vergeblich.

„Wir mussten jetzt die Reißleine ziehen, um weiteren Schaden von den Werken und den Bauherren abzuwenden“, sagt Hoß-Rickmann. Trotz der bereits getätigten Investitionen und möglicher Schadenersatzforderungen sei dieser Schritt unumgänglich. Rechne man die noch ausstehenden Investitionen und den dauerhaft unwirtschaftlichen Betrieb des BHKW dagegen, stehe dies in keiner Relation zueinander. Das „KfW 40-Diktat“ will die Gemeinde nicht aufheben. Hoß-Rickmann: „Das ist keine Option, die B-Plan-Satzung hat längst Rechtskraft erlangt.“