Als die Quickborner Initiative Flugschneise Nord vor einigen Jahren drohte, mit einer Klage die geltenden Bahnbenutzungsregeln, die Schleswig-Holstein benachteiligen, zu Fall zu bringen, warnte Bürgermeister Köppl, es könnte auch schlimmer werden.

Möglicherweise hatte der Verwaltungschef Recht. Schlafende Hunde soll man nicht wecken. Die Sanierung der nördlichen Landebahn am Flughafen Fuhlsbüttel im vorigen Jahr hat plötzlich den Fluglärm für viele Hamburger verstärkt, deren Beschwerden enorm zugenommen haben. Das hat den Hamburger Senat veranlasst, zu fordern, dass die Flieger schon außerhalb Hamburgs auf ihrer Einflugschneise sein müssen. Dies wird erhebliche negative Folgen für die Menschen im Kreis Stormarn zur Folge haben. Aber auch die Menschen im Kreis Pinneberg, insbesondere in Quickborn, könnte dies künftig noch mehr mit Fluglärm belasten.

Das zeigt, wie die Kräfteverhältnisse sind, wenn es um eine gerechte Verteilung des Fluglärms geht. Hamburg sitzt am längeren Hebel. So fußt die geltende Bahnbenutzungsregel, alle Starts und spätabends auch alle Landungen über Quickborn abzuwickeln, auf einem Beschluss des Senats. Die Quickborner Initiative schreckte vor einer Klage zurück – aus Kostengründen und aus Angst, Köppls Warnung könnte eintreffen. Schleswig-Holstein sollte aufpassen, dass es hier nicht über den Tisch gezogen wird. Die Vertreter des Kieler Ministeriums in der Fluglärmschutzkommission sind da gefordert zu handeln.