Flugzeuge sollen früher auf den Endanflug nach Hamburg eingefädelt werden. Belastung für Quickborner Anwohner könnte steigen

Quickborn/Hasloh. Eine Neuregelung, die die Landeanflüge zum Hamburger Flughafen betrifft, könnte den Fluglärm für die in der Flugschneise wohnenden Menschen in Schleswig-Holstein vergrößern. Betroffen wäre davon vor allem der Hamburger Osten, weil die Hälfte der etwa 70.000 Landungen über die Landebahn aus Richtung Langenhorn geführt werden. Aber auch ein Viertel aller Landungen, 2013 waren es 17.732, das sind etwa 50 am Tag, werden über die nördliche Landebahn aus Richtung Quickborn und Hasloh abgewickelt.

In der der Fluglärmschutzkommission (FLSK), der Vertreter aus Quickborn und Hasloh angehören, wurde darüber kontrovers diskutiert, weil sich „mögliche neue Konfliktpotenziale in Schleswig-Holstein ergeben würden“, heißt es dazu im Protokoll der 213. Sitzung der FLSK vom 13. Juni.

Neuerdings werden also alle Flieger nach Fuhlsbüttel spätestens 13 statt bisher 7,5 Kilometer vom Flughafen entfernt auf die Einflugschneise geleitet, stellte Axel Raab von der Deutschen Flugsicherung (DFS) in Bremen dar, die für alle Flughäfen in Norddeutschland die An- und Abflüge abzusichern hat. Die anfliegenden Flugzeuge werden so bei 700 Metern Flughöhe auf die Ideallinie gezwungen. Bisher lag diese Grenze bei 400 Metern Flughöhe.

Diese Lex-Hamburg, die sonst an keinem anderen norddeutschen Flughafen praktiziert werde, so Raab, geht auf die stark gestiegenen Proteste von Anwohnern zurück, die von 3000 in 2012 auf 5000 in 2013 zugenommen haben. Die Beschwerden aus Hamburg haben sich dabei verdoppelt und machen jetzt fast 90 Prozent aus. Darum hat der Hamburger Senat die DFS jetzt aufgefordert, künftig ganz auf Sicht- und Kurzanflüge unterhalb von 18 Kilometern zu verzichten. Die DFS habe die Grenze nun zunächst auf 13 Kilometer festgelegt, sagte Raab. Dadurch sollen abkürzende Querflüge, mit denen Piloten auch Verspätungen vermeiden wollen, außerhalb der Flugrouten unterbunden werden. Wie viele Flüge dies betrifft, konnte Raab nicht sagen. „Das müssten wir per Hand auszählen.“

Für Hasloh bringt diese Regelung keine Veränderung beim Fluglärm, weil die Gemeinde so dicht am Flughafen liegt, dass die Flieger ohnehin schon auf der Ideallinie sein müssen. Für Quickborn dagegen schon, da nun grundsätzlich jeder Anflug aus Richtung Norden über Quickborn verlaufen muss. So sagt Bürgermeister Thomas Köppl, der die Stadt in der FLSK vertritt: „Für Quickborn kann dies tendenziell eine Zunahme des Fluglärms bedeuten.“ Allerdings seien es nur wenige Landungen, die dies betrifft, weil die meisten Anflüge ohnehin schon über sein Stadtgebiet führen. Stadtrat Klaus H. Hensel, der auch der FLSK angehört und im Süden Quickborns wohnt, schätzt, dass es zwei Flüge am Abend sein könnten, die jetzt zusätzlich über Quickborn gehen.

Köppl sieht eine grundlegende Forderung der schleswig-holsteinischen Seite in Frage gestellt. „Unsere Position war immer, dass der Fluglärm mehr verteilt werden soll.“ Nun werde dieser weniger gestreut, was weniger Menschen betreffe, die dafür aber noch stärker belastet wären. Insofern könnte sich diese Initiative aus Hamburg negativ auf Schleswig-Holstein auswirken.

Ohnehin kritisieren die Anwohner in Quickborn und Hasloh seit vielen Jahren, dass sie fast die Hälfte aller Starts und Landungen ertragen müssen, während die Hamburger Innenstadt fast komplett von Fluglärm ausgespart ist. So sagt DFS-Sprecherin Anja Naumann: „Der Fluglärm wird nicht weniger, er verschiebt sich nur.“ Und zwar in Richtung Norden und Osten.