Landtagsabgeordnete üben ihre Tätigkeit hauptamtlich aus, dafür erhalten sie eine monatliche Entschädigung.

Wie hoch die Besoldung ist, regelt das Abgeordnetengesetz. Derzeit liegt das monatliche Einkommen für Parlamentarier im schleswig-holsteinischen Landtag bei 7549,44 Euro und wird zum 1. Juli 2014 auf 7723 Euro erhöht.

Die jährliche Anpassung der Abgeordnetenentschädigung beruht auf Daten des Statistischen Amtes. Grundlage ist dabei die Entwicklung der Löhne und Gehälter von Vollzeitbeschäftigten im vergangenen Jahr.

Neben den Diäten erhalten Landtagsabgeordnete zur Mandatsausübung weitere Leistungen, dazu gehört auch die Übernahme von Kosten für Mitarbeiter. Sie betragen derzeit 966,27 Euro im Monat.

Auch steht den Parlamentariern eine Erstattung von Fahrkosten zu. Bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs sind das 30 Cent pro Kilometer, bei Fahrten mit Bus oder Bahn werden die Kosten der ersten Klasse erstattet.