Vergütungsoffenlegungsgesetz: Die Bezahlung in den Leitungsgremien öffentlicher Unternehmen wird transparent

Kreis Pinneberg. Wer verdient was? Diese Frage kann künftig im Kreis Pinneberg schnell beantwortet werden – zumindest wenn es um die Chefs von öffentlichen Unternehmen geht. Das Jahresgehalt des Stadtwerkechefs oder die Vergütung des Sparkassenvorstands können Interessierte künftig schwarz auf weiß nachlesen. Möglich macht es das Vergütungsoffenlegungsgesetz, dessen Entwurf die Kieler Landesregierung Mitte April verabschiedet hat.

„Diese Maßnahme war im Koalitionsvertrag vereinbart“, sagt Beate Raudies, SPD, Landtagsabgeordnete aus Elmshorn. Die Koalition aus SPD, Grünen und SSW berufe sich auf entsprechende Gesetze, die bereits in Hamburg und Nordrhein-Westfalen verabschiedet sind. „Es geht uns um Transparenz. Öffentliche Unternehmen, die notfalls aus Steuermitteln abgesichert sind, sollen die Gehälter ihrer Führungskräfte öffentlich zugänglich machen“, sagt die Elmshornerin. Was hauptamtliche Bürgermeister, Landräte, Landtags- und auch Bundestagsabgeordnete verdienen, sei seit langem einsehbar. Raudies: „Jetzt soll jeder Interessierte erfahren können, was der Sparkassendirektor im Vergleich mit dem Bürgermeister seiner Stadt verdient.“

Laut dem Gesetzentwurf sind Unternehmen in der Rechtsform einer landesunmittelbaren Anstalt, Körperschaft und Stiftung des öffentlichen Rechts verpflichtet, die Bezüge der Mitglieder ihrer Geschäftsführungsorgane und Aufsichtsratsgremien individualisiert zu veröffentlichen. Entsprechendes soll für kommunale Anstalten, gemeinsame Kommunalunternehmen sowie den Sparkassen- und Giroverband gelten. Bei privatrechtlichen Gesellschaften, an denen Land oder Kommunen mehrheitlich beteiligt sind, müssen sie auf eine Veröffentlichung der Bezüge und der sonstigen Leistungen hinwirken. Das gilt allerdings aus rechtlichen Gründen nur für Neuverträge. Bei bestehenden Verträgen sollen öffentliche Unternehmen per Gesetz verpflichtet werden, auf eine Vertragsanpassung hinzuwirken.

„Der Gesetzentwurf trägt dem legitimen Informationsanspruch der Bürgerinnen und Bürger Rechnung. Künftig ist klar, welche Gehälter in den Leitungs- und Kontrollgremien öffentlicher Unternehmen gezahlt werden. Damit schaffen wir für die öffentliche Hand ein Maximum an Transparenz“, sagt Kiels Finanzministerin Monika Heinold, Bündnis 90/Die Grünen. Der Gesetzentwurf werde dem Anspruch der Landesregierung voll gerecht, umfassend Transparenz über das einzuführen, was in öffentlichen Unternehmen an Gehältern gezahlt wird.

„Ich finde den Grundgedanken des Gesetzentwurfs sehr positiv“, sagt Beate Raudies. Die Elmshorner SPD-Landtagsabgeordnete rechnet damit, dass sich das Landesparlament noch vor der Sommerpause in erster Lesung mit dem Vorhaben befassen und das Gesetz im Falle der Zustimmung noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten kann.

Auch Ines Strehlau, Landtagsabgeordnete der Bündnis 90/Grünen aus Halstenbek, steht vorbehaltlos hinter dem Vorhaben. „Es ist ein richtiger Schritt, dass die Landesregierung den Entwurf für ein Vergütungsoffenlegungsgesetz verabschiedet hat. So erreichen wir deutlich mehr Transparenz bei den Gehältern der Führungsebenen öffentlicher Unternehmen sowie der Sparkassen. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, zu erfahren, wie Steuergelder verwendet werden.“

Doch was sagen die Betroffenen? Die kriselnde Sparkasse Südholstein, an der unter anderem der Kreis Pinneberg und die Stadt Uetersen beteiligt sind, will künftig die Gehälter ihrer Chefetage veröffentlichen. „Wir stehen dem Vorhaben der Landesregierung offen gegenüber. Sollte es zu dem neuen Gesetz kommen, werden wir es selbstverständlich umsetzen“, sagt Imke Gernand, Sprecherin des Kreditinstitutes.

Ob die Veröffentlichungspflicht auch für die Regio Kliniken gilt, wird das Unternehmen laut Sprecher Sebastian Kimstädt prüfen. Bei dem Klinikkonzern verfügt der Kreis Pinneberg nur noch über eine Minderheitsbeteiligung, die Mehrheit befindet sich im Besitz des privaten Sana-Konzerns aus München-Ismaning.

„Unsere Unternehmenssteuerung basiert auf wertebasierten Erfolgsfaktoren und der Verpflichtung zur Transparenz“, sagt Kimstädt. Selbstverständlich beachte das Unternehmen alle geltenden Gesetze und Standards. Kimstädt: „Wird dieser Gesetzentwurf beschlossen, werden wir ihn entsprechend umsetzen.“

Der Gesetzentwurf soll nach Abendblatt-Informationen in den Chefetagen öffentlicher Unternehmen eines der Top-Gesprächsthemen sein. „Ich verfolge die Diskussion mit Spannung“, sagt Sören Schuhknecht, Chef der Elmshorner Stadtwerke. Er hat sich bereits in den Gesetzentwurf eingelesen und ist nicht sicher, ob die Veröffentlichungspflicht auch für die Stadtwerke gilt.

„Wir sind ja ein ganz normaler Wirtschaftsbetrieb und müssen rentabel sein. Eine Finanzierung aus Steuermitteln erfolgt nicht.“ Über den Verband kommunaler Unternehmen hätten die Stadt- und Gemeindewerke noch Einflussmöglichkeiten auf den Gesetzentwurf. „Mal sehen, was daraus wird“, sagt Schuhknecht. Und fügt hinzu, dass er vor der Veröffentlichung seiner Bezüge keine Angst habe: „Ich habe nichts zu verbergen.“