Vor einigen Jahren gab es in der Kreisverwaltung eine Arbeitsgruppe, die behördliche Schreiben verständlicher und weniger bürokratisch machen sollte.

Offenbar ist diese Initiative wieder eingeschlafen und der Amtsschimmel hat wieder Einzug gehalten. Denn wie die Straßenverkehrsbehörde jetzt den Antrag eines Jagdpächters in Bönningstedt behandelt hat, der nur Wildunfälle verhindern will, war nicht sonderlich bürgerfreundlich. Da wird ihm zwar erlaubt, blaue Reflektoren an den Leitpfosten der Kreisstraße 5 anzubringen. Zugleich wird er zu 14 Auflagen verpflichtet, die ihm dieses Ansinnen so erschweren, dass er es lässt.

Das ist kontraproduktiv. Wissenschaftliche Studien und die Praxis an der Strecke der B4 zwischen Quickborn und Bilsen, wo es diese Reflektoren bereits gibt, belegen, dass die Zahl der Wildunfälle mit den blauen Reflektoren zurückgeht. Darum sollten die Straßenverkehrsbehörden dankbar sein, wenn private Initiativen wie der des Jagdpächters in Bönningstedt und der Jägerschaft im Nordwesten des Kreises diese Reflektoren auf eigene Kosten anbringen wollen.

Natürlich muss sich der Kreis absichern, damit er nicht selbst schadensersatzpflichtig wird. Aber dazu muss er nicht die geballte Bürokratiesprache mit 14 Punkten auffahren, die in schwer verständlichem Behördendeutsch alle Eventualitäten umfassen. Das ginge mit Sicherheit kürzer, verständlicher und ebenso rechtssicher.