Kreisjugendring, Jobcenter und Kreis-Sozialdienst bezuschussen Ferienpass-Angebote

Kreis Pinneberg. Wenn am 12.Juli die Sommerferien beginnen, werden nicht alle Kinder mit ihren Eltern in Urlaub fahren können. Familien, die von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II leben müssen, können sich eine Urlaubsreise kaum leisten. Auch andere Freizeitaktivitäten kosten meist Geld, das diese Familien nicht haben.

Doch der Kreisjugendring, der jedes Jahr in den Sommerferien ein umfangreiches Ferienpass-Programm anbietet, habe das Selbstverständnis, alle Kinder und Jugendlichen mit seinem Angebot zu erreichen, nicht nur die, deren Eltern mehr Einkommen haben als andere, betonen die Geschäftsführer Birgit Hammermann und Ingo Waschkau. Um das zu gewährleisten, ist der Kreisjugendring (KJR) jetzt eine bislang einmalige Kooperation mit dem Jobcenter und dem Fachdienst Soziales der Kreisverwaltung eingegangen, die Kindern aus finanzschwachen Familien unbürokratisch helfen wollen.

Dazu dienen die Fördermittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes, die jedem Kind einer bedürftigen Familien Nachhilfe, Schulessen, Klassenfahrten, Musikunterricht oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein ermöglicht. Von den 1500 Kindern und Jugendlichen, die 2013 die 70 Freizeitangebote des KJR nutzen, reichten aber nur 20 den Gutschein des Bildungs- und Teilhabepakets ein, wunderten sich Waschkau und Hammermann. Dabei stünden jedem betroffenen Kind bis zu 120 Euro für solche Freizeitaktivitäten neben der Lernförderung und dem Mittagstisch in der Schule zur Verfügung, erklärt Wolfgang Behring vom Jobcenter die Rechtslage. „Die Familien müssen nur einen Antrag stellen und diesen Zuschuss abrufen, der dann als namentlich gekennzeichneter Gutschein ausgegeben wird.“

Die Antragstellung und Abwicklung würde relativ unbürokratisch ablaufen, erläutert Kornelia Klaffki vom KJR. Sobald am 19. Mai das neue Ferienpass-Programm über 15.000 kreisweit verteilte Flyer beziehungsweise im Internet (www.kjr-pi.de) veröffentlicht sei, könnten betroffene Eltern ihre Kinder anmelden mit dem Hinweis, dass ihre Kinder Anspruch auf einen Bildungsgutschein hätten.

Diesen wiederum müssten sie in ihrem jeweilige Jobcenter oder dem Fachdienst Soziales im Elmshorner Kreishaus beantragen, erläutern Behring und seine Kolleginnen Petra Szimmuk-Hapke und Sarah Wawrzyn von der Kreisverwaltung. Allerdings sei die Förderung auf 120 Euro im Jahr pro Kind begrenzt, wovon ein Teil durch den Mitgliedsbeitrag im Sportverein oder den Unterricht in der Musikschule aufgebraucht sein kann.

Das würde bedeuten, dass eine zehntägige Reise mit dem KJR in den Harz, die 330 Euro kostet, auch für diese Familien unerschwinglich bliebe. Doch über den Bildungsgutschein hinaus gebe es weitere Fördermittel für bedürftige Kinder, verweist Birgit Hammermann auf einen Etat des Landesjugendrings, der bis zu 80 Euro je Kind ausschütte. Darüber hinaus stehen dem KJR durch die Grade-Stiftung weitere 2000 Euro zur Verfügung, um in Härtefällen helfen zu können.

Was dann noch finanziell fehlte, müssten die jeweiligen Familien selber aufbringen, so Birgit Hammermann. Sie könnten den Restbetrag aber auch in Raten abzahlen. All diese Hilfen sollen dazu dienen, dass so viele Kinder wie möglich Urlaub machen und mit ihren Freunden Spaß in den Ferien haben sollen, ganz egal wie die finanzielle Situation ihrer Eltern aussieht.

Alle Hilfen und Gutscheine würden vertraulich gegeben, sodass die Kinder untereinander natürlich nicht wüssten, ob und wer über einen Gutschein dabei sei, versichert Behring vom Jobcenter. Voriges Jahr stellte seine Behörde 6000 Bildungsgutscheine für 4800 Kinder aus Hartz-IV-Familien aus.