Für die Staatsanwaltschaft ist die Entscheidung des Landgerichts Itzehoe, die Anklage gegen die beiden Chefs der Uetersener Skandalfirma Harles & Jentzsch nicht zur Hauptverhandlung zuzulassen, eine schallende Ohrfeige. Für alle Außenstehenden ist sie nur eines: völlig unverständlich. Schon die Tatsache, dass Siegfried S. und Klaus-Hinrich V. nicht wegen des Dioxin-Skandals, sondern „nur“ wegen Betruges und Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz angeklagt worden waren, hinterließ einen schalen Nachgeschmack.

Aber dass es jetzt möglicherweise noch nicht einmal zu einem Prozess kommt, macht fassungslos. Um eines klarzustellen: Hier soll keine Vorverurteilung stattfinden. Aber es mutet schon komisch an, dass eine Firma zwar einen Skandal in dieser Größenordnung auslösen kann, ihre Verantwortlichen dafür jedoch keine Verantwortung tragen. Bleibt die Frage: Hat die Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen etwas falsch gemacht oder ist das Lebensmittelgesetz zu lasch?