Es war reines Glück. Glück, dass in den Unfall am Dienstagvormittag in Rellingen keine weiteren Fahrzeuge verwickelt waren.

Auf der L99 rammte ein Opel Astra mit hohem Tempo einen Ampelmast und schleuderte dann quer über eine belebte Kreuzung. Große Teile, die sich vom Wagen lösten, wie etwa Reifen oder die Autobatterie, flogen wie Geschosse durch die Luft. Am Steuer des Unfallwagens saß ein 84 Jahre alter Mann. Die Polizei vermutet, dass er auf Grund gesundheitlicher Probleme die Kontrolle über seinen Wagen verlor.

Unfälle wie diese zeigen eine Gefahr, die von älteren Autofahren ausgehen kann. Sie mag statistisch gesehen geringer sein als die Gefährdung durch Fahranfänger am Steuer. Dennoch ist sie vorhanden.

Und ebenso wie es für Fahranfänger einen Führerschein auf Probe gibt, bleibt die Frage, ob es nicht ab einem bestimmten Alter notwendig wäre, die Gültigkeit der Fahrerlaubnis zeitlich zu befristen. Doch ab welchem Alter sollte eine solche, sicherlich höchst umstrittene Regelung greifen?

Zumindest wer älter als 80 Jahre ist und sich noch hinter das Lenkrad eines Pkw setzen will, der sollte in regelmäßigen Abständen ärztlich dokumentieren lassen, dass er dazu auch in der Lage ist. Zu seinem Wohle – und zu dem der Allgemeinheit.