Das Bundesverwaltungsgericht hat die Anträge der Stadt Quickborn und privater Anlieger abgelehnt. Sie hatten gefordert, den Baubeginn der Höchstspannungsleitungen hinauszuzögern. Nun darf sofort mit dem Bau begonnen werden.
(bf)
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Anträge der Stadt Quickborn und privater Anlieger abgelehnt. Sie hatten gefordert, den Baubeginn der Höchstspannungsleitungen hinauszuzögern. Nun darf sofort mit dem Bau begonnen werden.
(bf)
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