Es ist zu hoffen, dass mit der nun erfolgten dritten Versteigerung die verzwickte Grundstückslage in der Quickborner Torfstraße endlich gelöst ist.

Aus Sicht der Stadtplanung ist es gelinde gesagt eine Zumutung, dass hier mitten in der Stadt ein seit fast 40 Jahren leer stehendes Gebäude vor sich hin rotten darf, ohne dass die Behörden dagegen einschreiten können. Auch wenn manch' Nachbar es sogar genießen mag, dass nebenan Flora und Fauna sprießen kann und er keinen Lärm oder ungebetene Einblicke in sein Terrain fürchten muss.

Doch die Skepsis des Erben Lortz, der nun den Zuschlag für das Grundstück seiner Großeltern erhalten hat, zeigt, dass vielleicht noch nicht das letzte Wort in dieser Sache gesprochen sein könnte. Zu wünschen wäre es weder ihm noch der Stadt Quickborn, die endlich diesen Schandfleck gegenüber dem Rathaus loswerden möchte.

Aber selbst wenn sich die zerstrittenen Parteien noch vor Gericht streiten und so den Abriss der Ruine und eine neue Bebauung des Grundstückes verhindern sollten, müssten Stadt- und Kreisverwaltung dagegen vorgehen können. Das neue Bundesbaurecht soll den Kommunen mehr freie Hand geben, gegen solche Bauruinen in ihren Stadtgrenzen einzuschreiten. Daran mögen die Verantwortlichen der Stadt Quickborn aufgrund der langen Leidensgeschichte in der Torfstraße nicht recht glauben. Aber den Versuch sollte es wert sein.