Es ist schon manchmal seltsam, mit welch unnötigen Klagen heutzutage die Gerichte belastet werden.

Dazu gehört auch jener Rechtsstreit, den der Abwasserzweckverband jetzt indirekt gegen sein eigenes Verbandsmitglied Bönningstedt anstrengt, weil es sein Abwassernetz dem Wettbewerber in Hamburg übertragen hat.

Es geht dem klagenden Verbandschef ausdrücklich nicht ums Geld, wie er betont. Denn mit Gebühren darf nun einmal kein Gewinn erwirtschaftet werden. Ihn stört das Prinzip, dass hier eine schleswig-holsteinische Gemeinde ihre Pflichtaufgabe über eine Landesgrenze hinweg vergeben hat.

Doch das ist keineswegs ein Einzelfall, wie AZV-Chef Altenwerth meint. 20 Kommunen aus mehreren Kreisen im Hamburger Umland haben das Gleiche wie Bönningstedt gemacht, darunter Hartenholm, Barsbüttel und Neu Wulmsdorf. Der AZV wiederum bekommt einen Großteil der jährlich im Klärwerk Hetlingen zu reinigenden 32 Millionen Kubikmeter Schmutzwasser aus Hamburger Stadtteilen.

Das Abwasser fließt also hier über Landesgrenzen hinweg, ohne dass es den AZV-Chef stört. Im Gegenteil. Es trägt zum Gebührenaufkommen bei, das seit 2009 nicht erhöht wurde. Die Klage ist unsinnig und sollte schnellstens zurückgenommen werden.