Verwaltungsgericht soll die Übertragung der Kanalisation von Bönningstedt auf Hamburg verhindern

Hetlingen/Bönningstedt. Der Abwasserzweckverband (AZV) Pinneberg fährt schweres Geschütz gegen Bönningstedt auf. Er klagt jetzt gegen die Landesregierung, die der Übertragung des Abwassernetzes der Gemeinde an die Hamburger Stadtentwässerung zum 1. Januar 2012 zugestimmt hat. "Wir sind als Betroffener vom Land nicht angehört worden", begründet AZV-Verbandsvorsteher Lutz Altenwerth die Klage vor dem Verwaltungsgericht Schleswig. "Das Rechtsverhältnis ist völlig offen und muss geklärt werden." So leite Bönningstedt als AZV-Mitglied weiterhin sein 100.000 Kubikmeter pro Jahr umfassendes Schmutzwasser zum Klärwerk Hetlingen ein. Aber für den Zustand, Erhalt und die Wartung der Kanalisation im Ort sei nun das Hamburger Unternehmen zuständig. "Das widerspricht dem EU-Recht", sagt Altenwerth, der einen Kieler Verwaltungsrechtler mit der Wahrnehmung seiner Interessen betraut hat.

Zudem verletze Bönningstedt das Solidaritätsprinzip, kritisiert Altenwerth. 13 der 40 Mitglieds-Kommunen hätten inzwischen auch ihr Abwassernetz dem AZV übertragen, darunter Barmstedt, Glückstadt und einige Dörfer. Außer Bönningstedt sei bisher keine Kommune ausgeschert und habe diese länderübergreifende Lösung gewählt. "Wenn wir durch diese zusätzlichen Aufgaben der Kanalinstandhaltung wirtschaftlicher arbeiten und Kosten sparen, bleibt das Geld im Kreislauf und stabilisiert den Gebührenhaushalt des AZV", rechnet Altenwerth vor. Dies sei bei der Hamburg-Bönningstedt-Variante nicht der Fall. "Dort senkt es höchstens die Gebühren in Hamburg."

Bönningstedts Bürgermeister Peter Liske hält diese Argumentation für kleinkariert. So entsorge der AZV schon heute per Vertrag das Abwasser der westlichen Hamburger Stadtteile, ohne für deren Abwassernetz zuständig zu sein. Und der Gemeinderat habe diese kommunale Pflichtaufgabe per Beschluss an Hamburg-Wasser übertragen. Die Quickborner Stadtwerke hätten abgelehnt. Der AZV habe nur das zweitbeste Angebot unterbreitet. "Nach eingehender Beratung ist der Gemeinderat zu dem Schluss gekommen, dass unser Kanalnetz professioneller, schneller und kostengünstiger von Hamburg gewartet werden kann." Über die Abwassergebühr entscheide immer noch die Gemeinde, weil sie in dem zuständigen Beirat die Mehrheit habe.

Eine ungeklärte Rechtslage sieht Liske nicht. "Es ist doch völlig belanglos, von wem der AZV sein Geld bekommt. Hauptsache, er bekommt es pünktlich." So stelle der AZV seinen Aufwand der Abwasserreinigung, der für Bönningstedt rund 120.000 Euro im Jahr ausmacht, der Gemeinde in Rechnung. Diese beauftrage dann den Hamburger Partner, sie zu begleichen, was wiederum bei der innerörtlichen Gebührenkalkulation berücksichtigt wird.

Auch Altenwerth betont, dass mit den Gebühren kein Gewinn gemacht werden darf. Das Innenministerium teilt auf Anfrage nur mit, dass es sich grundsätzlich nicht in einem laufenden Gerichtsverfahren äußere, in dem es auch noch beklagte Partei sei.