Wahlberechtigt sind am 26. Mai alle Bürger von EU-Staaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen in Schleswig-Holstein wohnen. Anstelle der Stimmabgabe im Wahllokal besteht die Möglichkeit der Briefwahl, und zwar bei Abwesenheit am Wahltag aus wichtigen Gründen, oder wenn der Wahlraum aus beruflichen Gründen, infolge einer Krankheit, hohen Alters oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Wer die Unterlagen persönlich bei seiner Gemeinde abholt, kann die Briefwahl auch gleich an Ort und Stelle ausüben. Briefwahlunterlagen werden bis zum Freitag vor der Wahl, 12 Uhr, verteilt. Wer danach erkrankt und deshalb nicht im Wahlraum wählen kann, kann auch noch am Wahltag bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen.