Barmstedts Einwohner sollen entscheiden, ob eine Wiese am Rantzauer See bebaut wird. Dort sollen möglicherweise bald Einfamilienhäuser entstehen.

Barmstedt. Der geplante Bau einer Sohlgleite, die die Fischtreppe am Rantzauer See ersetzen soll, und die umstrittene Bebauung der Lillschen Wiese, die dieses Vorhaben finanzieren soll, beschäftigt weiter die Behörden und wohl auch bald die Bürger. Franz-Josef Sitta hat jetzt 931 Unterschriften von Barmstedter Bürgern im Rathaus abgegeben, die keine Einfamilienhäuser auf dieser letzten freien Fläche am Rantzauer See haben möchten. Das sind 117 mehr als für die Einleitung eines Bürgerentscheids notwendig wären.

Zudem muss die Stadt jetzt ein weiteres Gutachten in Auftrag geben, das die Wirtschaftlichkeit der Varianten für die Sohlgleite untersucht. "Es fehlen uns noch diverse Unterlagen, um die Wirtschaftlichkeit der Alternativen prüfen zu können", sagt Kreissprecher Marc Trampe. Beinahe hätte der Streit um die beste Lösung für die Fischtreppe sogar die Gerichte beschäftigt.

Sitta zeigte FWB-Fraktionschef Michael Schönfelder an, weil dieser angeblich falsche und Sitta diffamierende Behauptungen im Parteiblatt aufgestellt habe. Dieses Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Itzehoe allerdings eingestellt.

Im November beschloss die Stadtvertretung mehrheitlich, eine etwa 850 Meter lange und 1,2 Millionen Euro teure Sohlgleite am Rantzauer See zu bauen, um den flussaufwärts laichenden Fischen den drei Meter großen Höhenunterschied der Krückau an dieser Stelle zu auszugleichen. Eine Verordnung der Europäischen Union schreibt es bis 2015 zwingend vor, Binnenflüsse wie die Krückau durchlässiger für die Wassertiere zu gestalten. Nach jahrelangen Diskussionen, einer Machbarkeitsstudie und einem Vergleich verschiedener Variante setzten FWB und SPD sowie ein Vertreter der CDU im Rat durch, dass für diese große Lösung die Lillsche Wiese bebaut werden solle. Zwar müsste Barmstedt nur etwa 200.000 Euro an Baukosten für die Sohlgleite selbst tragen - der Rest käme aus EU-Fördermitteln. Aber um die Grunderwerbskosten für 2,5 Hektar der Lillschen Wiese (1,3 Millionen Euro) zu finanzieren, sollen dort Bauplätze für etwa 30 Einfamilienhäuser entstehen. Die Wiese wäre zu etwa einem Drittel bebaut, und die Stadt würde durch den Verkauf der Grundstücke 1,5 Millionen Euro einnehmen und den Stadtetat nicht belasten, so die Argumentation der Befürworter.

Gegner Sitta hält von diesem Kombi-Projekt gar nichts. Mit seinen Helfern hat er 931 Barmstedter davon überzeugt, seinem Antrag auf ein Bürgerbegehren "Rettet den Lillschen Hügel" zu unterstützen. Jetzt muss die Stadt prüfen, ob auch nur Barmstedter Wahlberechtigte unterschrieben haben. Zehn Prozent der Wahlberechtigten sind dafür notwendig. Dies wären zurzeit 814 Bürger. Anschließend entscheidet die Kommunalaufsicht darüber, ob es zu einem Bürgerentscheid kommt, an dem sich in Barmstedt mindestens 20 Prozent der Wähler beteiligen müssten, wovon wiederum die Mehrheit Sittas Antrag unterstützen müsste, um die Planung der Stadt zu Fall zu bringen.

Einen Bürgerentscheid zur Kommunalwahl am 26. Mai hält Stadtsprecher Wolfgang Heins für zeitlich zu knapp. Zudem wären die Wahlhelfer wohl überfordert, neben den Stimmzetteln für die Gemeinde-, Kreis- und Bürgermeisterwahl auch noch eine vierte Abstimmung an diesem Wahlsonntag auszuzählen. "Das sollten wir lieber in Ruhe machen", sagt Heins. Beispielsweise käme der Termin bei einer möglichen Stichwahl für das Bürgermeisteramt im Juni oder der Tag der Bundestagswahl am 22. September infrage.

Rückenwind haben die Gegner auch von der Umweltbehörde des Kreises erhalten. Zwar hat die Stadt Barmstedt bereits einen Zuschussantrag für den Bau der langen Sohlgleite beim Umweltministerium gestellt, wie dieses auf Nachfrage bestätigt. Allerdings müsse Barmstedt erneut gutachterlich nachweisen, dass dies tatsächlich die wirtschaftlichste Variante sei, wie ein von Sitta als mangelhaft beurteiltes Gutachten darstellt. Somit könnte das Planfeststellungsverfahren erst 2014 und der Bau wohl erst 2016 beginnen.

Vom Tisch ist dagegen die Anzeige Sittas gegen Schönfelder. Dieser hatte in der Dezember-Ausgabe des FWB-Kuriers behauptet, Sitta habe sich "mit massiven Unwahrheiten Unterschriften von Bürgern erschlichen". Sitta fühlte sich verleumdet und schaltete die Staatsanwaltschaft ein. Diese teilte ihm nun mit, dass sie kein Strafverfahren gegen den Herausgeber dieses politischen Organs einleiten werde. Das hohe Gut der freien Meinungsäußerung stehe über Sittas Interessen, und bei politisch umstrittenen Fragen müssten die Kontrahenten auch Schmähkritik in öffentlichen Äußerungen ertragen, urteilt die Staatsanwaltschaft. Sitta ist trotzdem zufrieden. "Ich habe der FWB einen Schuss vor den Bug gegeben."