Wahlberechtigte ab 16 Jahren dürfen an der Kommunalwahl in Schleswig-Holstein am 26. Mai teilnehmen.

Gewählt werden die Gemeinde- und Kreisvertretungen für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem System der personalisierten Verhältniswahl gewählt.

Die Walberechtigten können ihre Stimme auch bei der Briefwahl abgeben. Die Unterlagen können inzwischen in den meisten Kommunen per E-Mail angefordert werden.

In Gemeinden ab 10.000 Einwohnern zur Gemeindevertreterwahl sowie zur Kreiswahl hat jede Wählerin und jeder Wähler nur eine einzige Stimme. Die Fünf-Prozent-Hürde gilt bei der Kommunalwahl nicht.

Noch können sich Kandidaten zur Wahl anmelden. Die Frist endet am 10. April.