Nach einer Straftat steht meist nur der Täter im Fokus der Öffentlichkeit. Das ändert sich auch später vor Gericht nicht. Die Persönlichkeit des Täters steht im Mittelpunkt der Verhandlung. Oftmals erkennen die Richter auf mildernde Umstände. Für die Opfer ein Hohn. Wie es ihnen nach der Tat geht, wie sie das Geschehen verarbeitet haben, das alles spielt nur eine untergeordnete Rolle.

Wie gut, dass es den Weißen Ring gibt. Die Arbeit der Ehrenamtlichen kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Was sie leisten sollen und leisten müssen, ist der Öffentlichkeit kaum bekannt. Kaum bekannt ist auch, dass der Weiße Ring keinen Cent aus staatlichen Mitteln erhält.

Zur Arbeit der Organisation gehört es zudem, den Opfern anwaltliche Beratung zu vermitteln. Bei Gerichtsverfahren kann nur ein Jurist den Opfern zu ihrem Recht verhelfen. Meist aber können sie sich keinen eigenen Anwalt leisten, sodass die Opferhilfeorganisation auch hier finanziell in die Bresche springen muss.

Der Weiße Ring finanziert seine Arbeit ausschließlich aus eigenen Mitteln. Aus Mitgliedsbeiträgen. Aus Spenden. Das reicht jedoch nicht. Daher ist die Organisation auf die Zuweisung von Geldbußen angewiesen. Richter können in ihren Urteilen anordnen, dass Verurteilte ein Bußgeld an den Weißen Ring zahlen müssen. Bisher stehen die auf diese Weise verwendeten Geldbußen in krassem Missverhältnis zu dem, was an Einrichtungen der Straffälligen- und Bewährungshilfe fließt. Durch mehr Ausgewogenheit bei der Zuweisung von Geldbußen könnte die Justiz einen wichtigen Beitrag zum Rechtsfrieden leisten. Das sollte sie tun.