Selbstbestimmungsstärkungsgesetz ist ein ganz schön großes Wort dafür, dass so gar nichts dahinter steckt. Diese neue Regelung gehört in die Kategorie "gut gemeint, aber schlecht gemacht". Denn im Grunde soll es Menschen mit Pflegebedarf besser schützen und ihre Selbstbestimmung stärken. Verdammt schade, dass es nur für stationäre Pflegeeinrichtungen gilt und gerade die sehr beliebten Sonderformen wie Betreutes Wohnen nicht erfasst.

Dass ist besonders schade, weil in vielen stationären Pflegeeinrichtungen Bewohner leben und betreut werden, die bereits stark eingeschränkt sind. Es dürfen also laut schleswig-holsteinischem Gesetz nur jene Menschen mitbestimmen und mitwirken, die das aufgrund fortgeschrittener Demenz oder Bettlägerigkeit oft gar nicht mehr wollen oder können.

Deshalb ist es gerade in diesen Pflegeeinrichtungen auch so schwer, überhaupt genügend Kandidaten für den Beirat zu finden. Schaffen die Heime dies nicht, füllen im besten Fall engagierte Angehörige die Lücke.

Die pfiffigen Beiratsmitglieder aus dem Wedeler Graf Luckner Haus haben die Gesetzeslücke nicht nur durchschaut, sondern auch im Sinne der 200 Bewohner durch einen individuellen Vertrag selbst gelöst. Glückwunsch! Ob das aber in anderen Fällen ebenso gut gelingt, ist sehr fraglich. Der Beirat ist immer dem guten Willen des jeweiligen Trägers ausgeliefert. Soviel zum Thema Stärkung der Selbstbestimmung.