Seit dem Inkrafttreten des neuen Zuwanderungsgesetzes im Januar 2005 werden erstmalig staatliche Integrationsangebote für Zugewanderte gesetzlich geregelt. Den Kern staatlicher Integrationsmaßnahmen und Bemühungen bilden dabei die Integrationskurse.

Die Volkshochschulen sind als anerkannte Träger des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge eine der ersten Anlaufstellen. Bundesweit finden mehr als die Hälfte der Integrationskurse an den Volkshochschulen statt. Ein Integrationssprachkursus vermittelt Sprachkenntnisse sowie Wissen zur Rechtsordnung, Geschichte und zur Kultur Deutschlands und umfasst insgesamt 630 Unterrichtsstunden sowie zwei Abschlussprüfungen.

Wer den Integrationssprachkursus erfolgreich abgeschlossen hat, kann anschließend darauf aufbauend an einer berufsbezogenen Sprachförderung für Migranten teilnehmen. Die berufsbezogene Sprachförderung wird sowohl vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als auch von der Europäischen Union gefördert.