Auf den Festplatten des Pinnebergers Jan S. fanden die Ermittler 22 430 Dateien eindeutigen Inhalts. Er muss dafür 3000 Euro Geldbuße zahlen.

Pinneberg. Das Entsetzen in der Kreisstadt war groß, als der Pinneberger Kommunalpolitiker Jan S. im September 2009 als Mitglied eines Kinderpornoringes enttarnt wurde. Mehr als zweieinhalb Jahre später ist der 44-Jährige jetzt mit einem blauen Auge davon gekommen: Wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material wurde Jan S. zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 25 Euro verurteilt. Eine milde Strafe - schließlich wurden auf den Rechnern des Mannes 22 430 Fotos und Videos eindeutigen Inhalts entdeckt.

Ende September 2009 startete das Bundeskriminalamt (BKA) im Auftrag der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft eine deutschlandweite Großrazzia unter dem Decknamen "Geisterwald". 800 Beamte durchsuchten zeitgleich 163 Wohnungen und Geschäftsräume. In Pinneberg stürmten Kripo-Beamte das am Stadtrand gelegene Haus von Jan S., der sich zu diesem Zeitpunkt in einer Fraktionssitzung befand. Bei ihm wurden laut Polizeiangaben zehn Rechner, mindestens 20 Festplatten und weitere Datenspeicher sichergestellt und abtransportiert.

Der Ex-Kommunalpolitiker hat drei Töchter und saß für eine von ihm mitgegründete Wählergemeinschaft im Schulausschuss der Kreisstadt. Er räumte nach Bekanntwerden der Vorwürfe öffentlich den Besitz kinderpornografischen Materials ein und gab seine kommunalpolitischen Ämter auf. Seine Frau ist bis heute für die Wählergemeinschaft aktiv.

Die neun Anführer des Kinderpornoringes hatten sich zeitnah vor dem Landgericht Darmstadt verantworten müssen. Sieben von ihnen legten Geständnisse ab, die Urteile lagen zwischen zwei Jahren auf Bewährung und fünf Jahren Gefängnis. Im Verfahren stellte das Gericht abschließend fest, dass die neun Männer im Alter zwischen 30 und 58 Jahren zwischen 2006 und ihrem Auffliegen 2009 ein riesiges, streng abgeschirmtes Netzwerk im Internet aufgebaut hatten. Ihm gehörten weltweit etwa 500 Mitglieder an. Die Bilder und Videos wurden von den Haupttätern teilweise selbst erstellt. Insgesamt wurden nach den Erkenntnissen aus dem Gerichtsverfahren etwa 100 000 Dateien mit kinderpornografischen Inhalten getauscht.

Mehr als ein Fünftel davon war auf den Festplatten des Pinnebergers gefunden worden. Die Auswertung der bei ihm beschlagnahmten Datenträger hatte sich über einen längeren Zeitraum hingezogen. Aufgrund der Vielzahl an verdächtigen Personen waren zunächst die schweren Fälle, bei denen es auch um den aktiven Missbrauch von Kindern ging, vorgezogen worden. Jan S. war eher ein kleines Rädchen im großen Getriebe des Kinderpornoringes. Ihm konnte nur der Besitz, nicht aber die Erstellung und Weiterverbreitung des Materials nachgewiesen werden.

Allerdings besaß der 44-Jährige Dateien in einem riesigen Umfang - und er hätte dafür erheblich härter bestraft werden können. "Es handelt sich um eine milde Strafe", räumt Peter Müller-Rakow, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Itzehoe, ein. Eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren wäre rein rechtlich möglich gewesen.

Dass nur eine Geldstrafe von 3000 Euro verhängt wurde, lag zum einen an der geständigen Einlassung des Pinnebergers. "Er hat sich einsichtig gezeigt und sich in eine psychotherapeutische Behandlung begeben", sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft weiter. Auch der lange Ermittlungszeitraum sei strafmildernd berücksichtigt worden - ebenso wie die nicht vorhandenen Vorstrafen. Aufgrund der Höhe der jetzt verhängten Tagessätze gilt der Pinneberger nun als vorbestraft.

Die Anklagebehörde hat ihm ein weiteres Privileg eingeräumt: In Absprache mit dem zuständigen Amtsgericht Pinneberg erfolgte die Verurteilung durch einen schriftlichen Strafbefehl. Eine Hauptverhandlung vor Gericht blieb Jan S. damit erspart - und er kam nicht in die für ihn sicherlich peinliche Verlegenheit, seine Verfehlungen öffentlich einräumen zu müssen. Die Verurteilung ist inzwischen rechtskräftig geworden: Jan S. hat auf einen Einspruch gegen den Strafbefehl verzichtet. Der hätte ihm automatisch einen Auftritt vor Gericht eingebracht.