Der Prozess gegen den 24 Jahre alten Barmstedter Tanyu S. ist eröffnet. Ihm wird von der Anklage mehrfache Vergewaltigung vorgeworfen.

Barmstedt/Itzehoe. Tanyu S. schaute die ganze Anklageverlesung betreten zu Boden. Dem 24-Jährigen waren die Taten, die ihm Staatsanwältin Jonna Ziemer in den beiden Anklageschriften vorlas, sichtlich peinlich. Sieben brutale Übergriffe auf Frauen wirft die Anklagebehörde dem jungen Mann aus Barmstedt vor. Freitagnachmittag wurde vor dem Landgericht Itzehoe der Prozess gegen den Barmstedter (kurze, schwarze Haare, Dreitagebart, weißer Kapuzenpullover, Jeans) eröffnet.

Drei der Taten ereigneten sich in Barmstedt und Elmshorn, vier davon in Hamburg. Das Muster war offenbar stets gleich: Laut Anklage suchte sich der Barmstedter Zufallsopfer aus, um seinen Geschlechtstrieb zu befriedigen. Offenbar suchte der Barmstedter zum Teil gezielt Feiern auf, wo viel Alkohol getrunken wurde, und schlug dann im Umfeld der Partys zu.

Die Überfallserie startete am 6. Februar 2011 in Barmstedt. Der 24-Jährige wird verdächtigt, im Anschluss an die sogenannte Blau-Weiß-Rote Nacht in der Sporthalle am Heederbrook eine 20-Jährige zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben. Die Tat ereignete sich zwischen der Straße Heederbrook und der Theodor-Storm-Straße. Die junge Frau war laut Anklage gerade ins Gebüsch verschwunden, als sich der Täter auf sie stürzte. Er wollte das Opfer offenbar vergewaltigen, aufgrund der heftigen Gegenwehr der jungen Frau brach der Mann sein Vorhaben ab. Diese Tat ist rechtlich als Vergewaltigung angeklagt, weil es während des heftigen Kampfes zu einem Eindringen in den Körper gekommen ist. Dabei wurde die junge Frau erheblich verletzt. Die zweite Attacke datiert vom 25. Juni, sie spielte sich in Elmshorn ab. Vor der Berufsschule im Bereich Langelohe/Mühlendamm wurde nachts eine 18-Jährige zum Opfer. Tanyu S. schlug ihr laut Anklageschrift mit voller Wucht in den Nacken. Dabei erlitt die junge Frau eine Nackenprellung. Der Täter flüchtete aufgrund der lauten Hilfeschreie der Frau. Hier geht die Staatsanwaltschaft von einer versuchten Vergewaltigung aus. Das gilt auch für die dritte Tat, die sich am 2. Oktober im Bereich Papenhöhe in Elmshorn ereignete. Laut Anklage riss Tanyu S. eine 19-jährige vom Rad und bedrohte sie mit dem Tod, falls sie nicht still ist. Dann soll er die junge Frau in ein Gebüsch gezerrt und sie mit einem Faustschlag ins Gesicht gefügig gemacht haben. Der Angreifer wurde jedoch durch einen Tritt in die Genitalien gestoppt. Weil alle drei Frauen Verletzungen davontrugen, lautet ein weiterer Anklagepunkt auf Körperverletzung.

Die Taten in Hamburg spielten sich zwischen August und Anfang Oktober 2011 ab. In einem Fall überfiel Tanyu S. laut Anklage nachts eine junge Frau im Bereich Holstenstraße. Die zweite Attacke spielte sich in einem Treppenhaus ab, zuvor soll sich der Angeklagte unter einem Vorwand Zutritt zu dem Haus verschafft haben. Als das Opfer laut um Hilfe schrie, flüchtete der Täter. Im Anschluss überfiel er in einem nahe gelegenen Park eine weitere Frau. Er ließ jedoch von ihr ab, als Passanten aufgrund der Schreie dem Opfer zu Hilfe eilten. Der letzte Anklagevorwurf unterscheidet sich von den anderen: Diesmal wurde eine 89-jährige Frau in einem großen Hamburger Krankenhaus zum Opfer. Der Angeklagte, der dort arbeitete, holte die Seniorin zum Röntgen ab. Laut Anklage forderte er sie im Fahrstuhl auf, die Augen zu schließen, weil er bei ihr Fieber messen müsse. Stattdessen zwang er sie laut Anklageschrift zu sexuellen Handlungen.

Polizisten nahmen den Barmstedter am 6. Januar an seinem Arbeitsplatz in Hamburg fest. Ihm droht eine mehrjährige Haftstrafe. Sollte er vor Gericht ein Geständnis ablegen, könnte er seinen Opfern quälend lange Aussagen vor Gericht ersparen. Für das Verfahren vor dem Landgericht Itzehoe sind zunächst sieben Prozesstage angesetzt. Die Fortsetzung ist für den 30. Juli geplant, weitere Termine folgen am 14. und 20. August sowie am 4., 6. und 12. September. Neben umfangreichen Zeugenvernehmungen - ein Großteil vermutlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit - wird auch ein Sachverständiger gehört.