Nach einer Gesetzesänderung müssen die Pinneberger Parteien und Wählergruppen selbst Kandidaten finden. Am 11. November ist die Wahl.

Pinneberg. Am 11. November, so der vorläufige Zeitplan, werden die Pinneberger zur Urne gerufen. Dann entscheiden die Einwohner der Kreisstadt in Direktwahl darüber, wer in Zukunft ihre Bürgermeisterin oder ihr Bürgermeister sein soll. Die Aufgabe, geeignete Kandidaten zu finden und ins Rennen zu schicken, liegt neuerdings bei den Parteien und Wählergruppen in Pinneberg. Durch eine Gesetzesänderung, die im März im Landtag beschlossen worden war, wurde das Vorschlagsrecht zur Direktwahl von den Ratsfraktionen auf die Parteien übertragen. Selbst die Ausschreibung der Bürgermeisterstelle liegt komplett bei den Parteien. Die in der Gemeindeordnung enthaltene Vorgabe zur Stellenausschreibung durch die Kommune wurde gestrichen.

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"Die Stadt schreibt die Stelle nicht aus", bestätigte Hans-Jürgen Thiel vom Büro des Landeswahlleiters auf Anfrage des Abendblatts. Wie Klaus-Peter Günther, stellvertretender Leiter des Fachbereichs Innerer Service in Pinneberg erläuterte, war es bei vorherigen Wahlen Praxis gewesen, dass die Stadt die Stellenausschreibung veröffentlicht habe. Wo und in welchem Umfang, darüber habe in der Vergangenheit der Hauptausschuss entschieden.

In einem Erlass des Innenministers vom 26. Juni heißt es unmissverständlich: "Nunmehr erfolgt die Aufstellung der Bewerber ausschließlich in Verantwortung der Parteien und Wählergruppen. . . Dieses schließt die Kandidatenfindung und -auswahl ein. Weder die Gemeindeverwaltung noch die Fraktionen . . .sind in dem Verfahren in irgendeiner Weise beteiligt."

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Jetzt müssen sich also die Parteien auf eigene Kosten darum kümmern, die Vakanz der Stelle gegebenenfalls überregional bekannt zu machen und das Interesse von Kandidaten von außerhalb zu wecken. Angela Traboldt, Fraktionsvorsitzende der SPD, spricht angesichts der Neuregelungen von einer "Hürde". Vor allem in puncto Stellenausschreibung übt die Sozialdemokratin scharfe Kritik an den Gesetzesänderungen, die CDU und FDP im Landtag durchgesetzt hätten. "Das ist ein Knaller. Die Stelle eines Sachbearbeiters wird ausgeschrieben, die des Chefs der Verwaltung nicht", sagt Angela Traboldt. Die Genossin glaubt, dass es in Zukunft für Kandidaten ohne Parteibuch schwieriger werde. Zudem seien kleinere Parteien gegenüber den größeren, finanzstärkeren Parteien benachteiligt.

Wie der amtierende Bürgermeister Klaus Seyfert, CDU, erläuterte, können weiterhin Einzelbewerber antreten und ihre Bewerbung einreichen, wenn sie mindestens 175 Unterstützerunterschriften aus Pinneberg mitbringen.

Für Natalina Boenigk, Bürgervorsteherin und CDU-Vorsitzende, ist die Änderung des Vorschlagsrechts "transparenter, aber komplizierter". Die Parteien müssen den oder die Kandidaten während einer Mitgliederversammlung von der Basis bestätigen lassen. "In anderen Bundesländern funktioniert das", sagt die Christdemokratin.

Ob sie schon jemanden im Visier haben, der die Nachfolge der ehemaligen Bürgermeisterin Kristin Alheit, SPD, in Pinneberg antreten könnte, darüber schweigen sich sowohl CDU wie SPD weiter aus. "Wir suchen", sagte Natalina Boenigk. "Wir führen Gespräche", hielt sich Angela Traboldt ebenfalls bedeckt.

Fakt ist, dass die Zeit angesichts des veränderten Verfahrens der Kandidatenkür erheblich drängt. Am 3. Juli soll der Gemeindewahlausschuss das formale Prozedere der Wahl festzurren. Bis zum 24. September müssen die Wahlvorschläge vorliegen, für Oktober sind zwei öffentliche Vorstellungsrunden geplant. Also müssen die Parteien über die Sommerpause Kandidaten suchen und Mitgliederversammlungen einberufen, um den oder die Bewerber bestätigen zu lassen.

Verwaltungsfachmann Klaus-Jürgen Günther glaubt nicht, dass auswärtige Bewerber durch die Neuregelungen benachteiligt werden. "Die Parteien haben doch das Interesse, eine Auswahl interessanter Bewerber zu bekommen."

Pinnebergs Bürgervorsteherin Boenigk hält es zudem für möglich, dass der Hauptausschuss entscheidet, die Stadt zu beauftragen, die Suche nach einem neuen Bürgermeister eben doch bekannt zu machen. Dazu lautet die Formulierung im Erlass des Kieler Innenministers: "Es wird für zulässig erachtet, wenn die Gemeinde als freiwillige Serviceleistung öffentlich in Presseorganen auf die bevorstehende Bürgermeisterwahl hinweist."