Pro

Manchmal gibt die Regelungswut deutscher Kommunen durchaus Anlass zu verbalen Unmutsbekundungen auf Stammtischniveau. Über die Vorschriften zur Räum- und Streupflicht allerdings gibt es für mich keine zwei Meinungen: Fußwege müssen auch im Winter gefahrlos zu benutzen sein. Zu groß ist die Gefahr von folgenschweren Stürzen. Jeder Bürger hat das Recht, auf schneefreien und gestreuten Wegen zum Ziel zu gelangen, ohne ständig Gefahr zu laufen, sich bei einem Sturz blaue Flecken oder Schlimmeres zuzuziehen. Daraus ergibt sich aber auch die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Wege vor der eigenen Haustür für andere Fußgänger gefahrlos zu benutzen sind. Streuverweigerer müssen mit allen rechtlich zulässigen Mitteln zur Verantwortung gezogen werden, bevor Passanten zu Schaden kommen. Das gilt allerdings auch für die Kommunen.