Besonders in Fußgängerzonen vermehren sich die Tiere sprunghaft - und hinterlassen überall Dreck. Auch Saatkrähen werden zum Problem.

Pinneberg/Elmshorn. Es ist immer wieder dasselbe Bild: Selbsternannte Tierfreunde kommen in die Pinneberger Fußgängerzone und beglücken die Tauben mit tütenweise Brotbrösel. Die Folge: Zahllose Tauben stürzen sich auf die Leckerei, vertreiben und erschrecken einkaufswillige Passanten. Besonders rund um den Lindenplatz bietet sich dieser Anblick - und auch der der unschönen tierischen Hinterlassenschaften.

"Es existiert in Pinneberg ein Taubenfütterungsverbot", bestätigt Stefan Krappa, der Pressesprecher der Stadt. Wer trotzdem erwischt wird, wie er den Tieren etwas vermeintlich gutes tun will, der müsse mit Strafen rechnen. "Das kann von der Ermahnung bis zur Geldstrafe gehen", erläutert der Pressesprecher. Allerdings habe es in jüngster Zeit keinerlei derartige Sanktionen gegeben. Laut Krappa sind im Ordnungsamt keine Fälle aktenkundig: "Wir haben zuletzt auch keine Beschwerden von Bürgern bezüglich der Tauben verzeichnet. Es gibt also aus unserer Sicht kein aktuelles Problem."

In Elmshorn ist das etwas anders, wie Jörg Schmidt-Hilger bestätigt. "Wir haben durchaus Anfragen der Bürger, was die Taubenproblematik betrifft. Wir überlegen derzeit, was wir tun können." Bevorzugter Nistplatz der "Viecher" ist der Bereich rund um den Alten Markt - etwa im Bereich der Nikolaikirche sowie des ehemaligen Hertie-Kaufhauses. Genau dort findet derzeit der gut besuchte Lichtermarkt statt.

Auch in der Krückaustadt gilt: Gefüttert werden dürfen die Tiere nicht - getötet aber auch nicht. Gleiches gilt für die Saatkrähen, mit denen es in der Innenstadt bereits seit Jahren ein Kot- und Lärmproblem gibt. "Wir machen seit langem sogenannte Vergrämungsaktionen", erläutert Schmidt-Hilger.

Lange Zeit fanden die Krähen entlang der Bismarckstraße eine neue Heimat. Inzwischen sind sie umgezogen - und machen den Tauben den Alten Markt streitig. Auch rund um den Bahnhof haben sie sich angesiedelt. Ob auch dort vergrämt werden soll, müssen nun Elmshorns Kommunalpolitiker entscheiden. Genehmigen muss eine solche Aktion Rüdiger Albrecht, Dezernent für Artenschutz beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR). "In Schleswig-Holstein gibt es zehn bis 15 Vergrämungsaktionen pro Jahr", erläutert er. Im Kreis Pinneberg wird lediglich in Elmshorn mit Schreckschussmunition geschossen, um die Krähen zum Umziehen zu bewegen. Probleme mit den seit 1973 unter Naturschutz stehenden Tieren, die nicht gejagt werden dürfen, gibt es laut LLUR-Mann Albrecht auch in Pinneberg, wo etwa am Wasserwerk sowie entlang der Bahnlinie in Thesdorf Kolonien brüten.

Bei Tauben ist laut dem Dezernenten die Situation anders. "Es handelt sich häufig um verwilderte Haustauben, die mehrmals im Jahr brüten", erläutert Albrecht. Auf diese Weise erhöhen sich die Populationen sprunghaft, wenn genügend Nahrung zur Verfügung steht. Daher erlassen die meisten Städte Satzungen, die das Füttern verbieten. Eine Taube ist lediglich durch das Tierschutzgesetz geschützt. Sie darf zwar nicht getötet, kann jedoch gefangen werden. Auf diese Weise können ausgewilderte Haustauben, die beringt sind, ihrem einstigen Besitzer zurückgegeben werden. Dies passiert in der Praxis jedoch so gut wie nie.