Während Herrchen und Frauchen auf Helgoland Rekordsätze für ihre kleinen Lieblinge zahlen, gibt es auf dem Festland Steuerparadiese.

Kreis Pinneberg. Ist es der einmalige Ausblick oder die gute Nordseeluft? Auf jeden Fall muss Gassigehen in Helgoland etwas ganz besonderers sein. Wer sich nämlich auf der Insel einen Hund hält, muss so tief in die Tasche greifen, wo nirgendwo anders im Kreis Pinneberg. 255 Euro zahlen Herrchen und Frauchen im Jahr auf der Hochseeinsel für ihren Liebling. Der gleiche Betrag wird für jeden weiteren Hund im Haus fällig. Bei 51 Inselhunden darf sich die Gemeinde über jährliche Einnahmen von rund 13.000 Euro freuen. Dagegen muten die Gebühren in der Stadt Pinneberg fast bescheiden an, zählen jedoch immer noch zu den höchsten im Kreis. Auch hier klingelt es in den Kassen der sonst so finanziell gebeutelten Stadt. Für den Ersthund werden hier 108 Euro im Jahr fällig. Pro Hund steigt der Beitrag natürlich - für den zweiten sind 162 Euro zu berappen, für den dritten schon 216 Euro. Damit ist Pinneberg das zweitteuerste Hundepflaster im Kreis und immer noch teuer im Vergleich zur benachbarten Großstadt: In Hamburg kostet die Steuermarke pro Hund pauschal 90 Euro im Jahr.

Je dramatischer die Finanzlage der Kommunen, desto höher sind offenbar die Sätze für die Hundesteuer. Vor allem das Innenministerium hat in den vergangenen Jahren Druck auf hochverschuldete Städte ausgeübt, sämtliche Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen - darunter auch die Hundesteuer. "Grundsätzlich obliegt es aber der Hoheit der Kommunen, die Sätze für die Hundesteuer festzusetzen", sagt Thomas Giebeler, Sprecher des Innenministeriums. Der Flickenteppich bei den Steuersätzen gehöre zum förderalen Wettbewerb. Initiativen, ihn zu vereinheitlichen, gab es bisher nicht.

Und so wird die Wahl des Wohnortes zur finanziellen Schicksalsentscheidung. Glücklich kann sich schätzen, wer in finanziell gut situierten Kommunen lebt. Mit 30 Euro pro Ersthund zählt Rellingen im Kreis Pinneberg zu den steuergünstigsten Gemeinden für Hundehalter, gefolgt von Schenefeld mit 41 Euro und Tornesch und Uetersen mit jeweils 48 Euro Steuersatz für den ersten Hund.

Doch selbst sprudelnde Gewerbesteuern sind keine Gewähr mehr für niedrige Hundersteuersätze. Und deshalb steht das Thema Hundesteuer derzeit auf vielen Haushaltsberatungen wieder ganz oben. So auch in Barmstedt. Die dortige Stadtvertretung hat es bereits beschlossen: Ab 2012 zahlen Besitzer für den ersten Hund 84 statt 75 Euro, der zweite kostet weiterhin 114 Euro und ab dem dritten Hund sollen die Tierfreunde künftig 168 Euro statt 144 Euro zahlen.

Umgekehrter Fall in der hochverschuldeten Stadt Elmshorn: Statt 90 Euro pro Hund wollte die Politik trotz Rekord-Schuldenberg die Sätze senken. So hatte der Hauptausschuss angeregt, eine soziale Staffelung einzufügen.

Bezieher von Hartz IV, Asylbewerber und Bezieher von Kriegsopferfürsorgeleistungen hätten nur noch 60 Euro zahle müssen. Der Stadt würde mit dieser deutschlandweiten, äußerst selten eingeführten Regelung bis zu 5600 Euro entgehen und im Gegenzug ein gewaltiger Verwaltungsaufwand entstehen. "Allein mit der Prüfung der Anträge wäre ein Mitarbeiter im Jahr mehr als fünf Wochen lang beschäftigt", rechnet Gabriele Wiese, Leiterin des Amtes für Finanzen vor. Das ging denn sogar der Politik der Krückaustadt zu weit und so fiel der Punkt in den Haushaltsberatungen in dieser Woche einfach unter den Tisch.

Zu den kuriosen Fällen gehören aber auch wahre Hundehalter-Paradiese im Kreis Pinneberg. Zumindest in Sachen Hundesteuer dürfen Gemeinden wie Bilsen und Raa-Besenbek mit Liechtenstein in einem Atemzug genannt werden - hier ist die Hundehaltung komplett steuerfrei.

Rainer Ute Harms, Bürgermeister von Bilsen und nebenbei Hundebesitzer, fragt sich schon lange, warum der Fiskus bislang nur Hundehalter zur Kasse bittet. Harms empfindet das als ungerecht. Wenn überhaupt, so Harms, müsse eine Kuh- und Schafsteuer eingeführt werden. "Die Deiche bei uns sind doch voller Schafe, die Weiden voller Kühe." Eine Steuer für Nutztiere wäre effizienter als die Hundesteuer, da sie in einem Verhältnis zum wirtschaftlichen Erfolg der Halter stehe.

"Steuern sollten Verwaltungskosten aufheben und nicht noch vermehren", sagt der Bürgermeister. Städte und Gemeinden ohne Hundesteuer sparten Verwaltungskosten. "Wenn ich eine Wellensittich-Steuer einführen würde, wäre das genauso unsinnig wie die Hundesteuer. Aber es ist nicht meine Aufgabe, die Fehler der anderen zu beseitigen."

Die Hundesteuer zählt nach dem Grundgesetz in die Kategorie der "Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis". Die Höhe der Steuer wird von den jeweiligen Gemeinden unterschiedlich festgelegt, je nach Anzahl und Rasse der Hunde. Das variiert zwischen einem und weit über hundert Euro für einen normalen Hund. Falls nicht gemeldete Hunde von sogenannten Hundedetektiven entdeckt werden, müssen die betroffenen Halter mit rückwirkenden Steuerfestsetzungen von bis zu vier Jahren rechnen.

Neben dem normalen Hund gibt es noch sogenannte Gefahrenhunde oder Listenhunde. Per Gesetz werden sie als gefährlich eingestuft. Pitbull, Dobermann oder Rottweiler gehören beispielsweise in diese Kategorie. Je nach Gemeinde und Beißverhalten - die Tiere werden mit einem Wesenstest bewertet - gelten besondere Steuersätze: In Haselau, Haseldorf und Hetlingen etwa liegt der Satz für gefährliche Hunde jeweils bei 1200 Euro für den ersten, 1800 für den zweiten und 2400 Euro ab dem dritten gefährlichen Hund. In der Gemeinde Bevern zahlen die Besitzer gefährlicher Hunde 160, 240 oder 320 Euro ab dem dritten Kampfhund.

Hundehalter müssen - von Ausnahmen abgesehen - Steuern für ihren Hund bezahlen. Auch wenn der nur eine Handbreit groß und freundlich ist. Wer einen Hund gewerblich nutzt, wie es Hundezüchter tun, ist von der Steuer befreit. Ebenfalls steuerfrei sind Blindenhunden, Polizei- oder auch Rettungshunde.

Ist dieser Flickenteppich nun Wirrwarr oder Segen? Sollten alle Tiere besteuert oder die Sätze einheitlich gestaltet werden? Was meinen Sie, liebe Leser? Schreiben uns ihre Meinung. pz@abendblatt.de