Es beginnt mit einer scheinbar lapidaren Alarmierung wegen Ruhestörungen oder Nachbarschaftsstreitigkeiten - und endet in einer Situation, in der von einem Moment auf den anderen über Leib und Leben entschieden werden muss. Polizistenalltag.

Der Uetersener Ordnungshüter Ralf P. war, vermutlich nicht zum ersten Mal, in eine solch heikle Entscheidungs(not)lage gekommen. Er traf seine Entscheidung - und handelte, wie während der jetzigen Berufsverhandlung vor dem Landgericht Itzehoe unter anderem ein Einsatztrainer der Polizei erklärte, lehrbuchmäßig.

So lapidar es klingen mag: Der Pfeffersprayeinsatz gegen einen betrunkenen Krawallmacher war für diesen äußerst schmerzhaft. Eine drohende Eskalation in Form einer Schlägerei auf engstem Raum und mit ungewissem Ausgang zwischen dem Mann und den Polizisten aber wurde verhindert.

Von Polizistenwillkür kann und darf also keine Rede sein! Zumal nicht vor dem Hintergrund, dass immer mehr Widerstandshandlungen gegen die Polizei registriert werden; dass immer mehr Beamte bei Einsätzen angegriffen und verletzt werden.

Wer die Hüter von Gesetz und Ordnung bepöbelt und beleidigt, wer sich ihren Anweisungen fortwährend widersetzt, wer renitent und aggressiv auftritt, der darf sich nicht wundern, wenn ihn der Arm des Gesetzes, natürlich in dessen Rahmen, kräftig durchschüttelt.