Die Schnüffelei der GEZ-Beauftragten der Landesrundfunkanstalten geht also weiter. Und sie nimmt sogar noch größere Ausmaße an.

Zwar klingelt jetzt keiner mehr an der Tür und will die Zahl der Fernseher und Radiogeräte im Haus kontrollieren. Nun sollen die Vermieter beim Ausspionieren helfen. Sie sollen verpflichtet werden, die sensiblen Daten ihrer Mieter an die Gebührenzentrale weiterzugeben, und sogar angeben, warum diese unter Umständen das Mietverhältnis beendet haben.

Das geht eindeutig zu weit und muss unbedingt verhindert werden. Da haben die Datenschützer, Eigentümer- und Mieterverbände vollkommen Recht. Doch die Zugeständnisse der Politik an die Funkhäuser sind schon so weitreichend, dass kaum noch etwas geändert werden könnte, heißt es aus den Reihen der Abgeordneten. Das kann doch wohl nicht wahr sein.

Nur weil sich keiner traut, mit seinem Veto womöglich den ganzen Staatsvertrag zu kippen, soll ein datenschutzrechtlich fragwürdiges Gesetz verabschiedet werden. Dabei ist das Parlament frei in seiner Entscheidung. Wenn offenbar die Landesregierungen bereit sind, sich zum Erfüllungsgehilfen von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu machen, muss da die Politik nicht automatisch mitmachen.

Ein wenig mehr Rückgrat, liebe Abgeordnete! Notfalls muss diese Gesetzesvorlage noch mal umgeschrieben werden. Es wäre ja nicht das erste Mal, dass das passiert. Und es wäre ureigene Aufgabe der Legislative, ihr souveränes Recht wahrzunehmen. Das Bespitzeln im Auftrag der Senderanstalten muss endlich aufhören!