Eine Unterscheidung zwischen Radio- und Fernsehgeräten gibt es im neuen Rundfunkstaatsvertrag nicht mehr. Grundsätzlich ist für jede Wohnung und Betriebsstätte ein Monatsbeitrag von 17,98 Euro fällig. Betriebe haben je nach Beschäftigtenzahl bis zu 180 Monatsbeiträge zu zahlen. Hoteliers sind nach Zahl ihrer Zimmer abgabenpflichtig. Auch Autoradios in Dienstfahrzeugen werden herangezogen. Mit der Novelle, heißt es im Entwurf, werde "das Erhebungsverfahren künftig deutlich vereinfacht, weil sich die Ermittlung von Art und Zahl der Empfangsgeräte erübrigt."