Wenn die norwegische Wanderratte (Foto) bekämpft werden soll, sind gemäß der Kreisverordnung über Feststellung und Bekämpfung von Rattenbefall die Grundeigentümer verpflichtet, tätig zu werden. Allerdings ist es verboten, einfach mit der Plattschaufel auf die Nager loszugehen.

Nur zugelassene Mittel dürfen verwendet werden, die "im deutschen Handel" käuflich zu erwerben sind, heißt es in der Verordnung des Kreises Pinneberg. Zu haben sind diese Stoffe in Baumärkten und Gartengeschäften.

Den Ordnungsämtern ist auffälliger Rattenbefall zu melden. Sie überwachen auch die Beseitigung der Kadaver. Auf öffentlichem Grund sind die Kommunen für die Bekämpfung zuständig.