Bund der Steuerzahler betrachtet Leistungsorientierte Bezahlung als gescheitert

Pinneberg. Der Landkreis Pinneberg und zahlreiche Städte der Region haben mit der Ausschüttung von Prämienzahlungen an fast alle ihrer Beamten offenbar das Besoldungsrecht umgangen. Das Innenministerium fordert die Verwaltungen nun auf, ihre Prämien-Praxis offen zu legen, ein entsprechendes Schreiben ging gestern an die Rathäuser in der Region.

In Uetersen sind im Jahr 2010 an 14 von 16 Beamten 8000 Euro Prämien geflossen, in Pinneberg flossen 16 000 Euro an 23 der 41 Beamten, Quickborn zahlte an alle seiner 22 Beamten eine Prämie, insgesamt 12 400 Euro. Wedel zahlte 45 seiner 62 Beamten Prämien in Höhe von 28 800 Euro. In Elmshorn erhalten in diesem Jahr 83 Beamte Sonderzahlungen in Höhe von insgesamt 43 970 Euro. Die Kreisverwaltung hat an 136 ihrer 142 Beamten eine Prämie gezahlt.

Eigentlich sollen Beamte nur für "herausragende Leistungen" eine Prämie bekommen, doch durch Gruppenausschüttung und Zielvereinbarungen umgingen Verwaltungen in den hoch verschuldeten Städten des Kreises die Regelung. Der Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein ist entsetzt: "Damit ist die gesamte Idee der leistungsorientierten Bezahlung im öffentlichen Dienst gescheitert", sagte Rainer Kersten im Gespräch mit dem Abendblatt.

Während die Angestellten der Verwaltungen laut Tarifvertrag einen Anspruch auf die Auszahlung einer "leistungsorientierten Bezahlung" (LOB) haben, ist die Prämienregelung für Beamte deutlich strikter geregelt. Grundlage ist das Besoldungsrecht. In Niedersachsen laufen erste Ermittlungsverfahren, das Finanzministerium Schleswig-Holstein will mit Hinweis auf die komplexe Rechtslage noch keine Bewertung abgeben. "Grundsätzlich kann man Leistungen aber auch durch Gruppenprämien differenzieren", sagte Tilo von Regen, Referatsleiter für Besoldungsrecht im Finanzministerium auf Anfrage und weißt damit die Kritik des Bundes der Steuerzahler zurück. Allerdings müssen die Verwaltungen diese Prämien besonders gut begründen. Dies sei komplex und anspruchsvoll.

"Wir müssen sehen, ob die Verwaltungen diese umfangreichen Richtlinien eingehalten haben", so von Regen.

"Dieses Prämien-System ist absurd. Wenn alle Prämien erhalten, wird der Mitarbeiter mit herausragenden Leistungen einem mittelmäßigen Mitarbeiter gleichgestellt", sagt Rainer Kersten. Die Erfüllung von Zielvereinbarungen seien durch das Grundgehalt abgegolten. Eine Prämie dürfe nur der Mitarbeiter bekommen, der tatsächlich Besonderes leiste. "Um Beschwerden und ungleiche Behandlung durch die oft vage Leistungsbewertung vorzubeugen, umgehen Verwaltungsleitungen die Regeln mit den Gruppenausschüttungen", sagt Kersten aus Erfahrung.

Für den Sprecher der Kreiserwaltung Marc Trampe sind weder die Zielvereinbarungen vage, noch die Gruppenprämien ein Feigenblatt für mögliche Beschwerden durch Ungleichbehandlung. "Wir stellen klare Ziele auf, die man auch messen kann. Bei uns bekommt selbst bei Gruppenprämien nicht jeder die gleiche Summe", sagte Trampe. Allerdings plädiert er für eine eindeutigere Gesetzeslage.