Kommunen am Hamburger Rand müssen für ihre Kinder, die eine Schule jenseits der Landesgrenze besuchen, einen Schulkostenbeitrag zahlen.

Das ist nur recht und billig. Bleibt die Frage, warum die Hansestadt für ihre Schüler, die nach Schleswig-Holstein zum Schulbesuch pendeln, keinen solchen Beitrag leisten muss. Das ist durch nichts zu rechtfertigen. Die Kommunen werden abgestraft. Sie müssen viel Geld in Schulraum und Ausstattung sowie in entsprechende Pädagogen investieren - und Nutznießer sind Kinder, die nicht in der Kommune leben und deren Eltern dort keine Steuern zahlen. Angesichts der teilweise desolaten Finanzlage dieser Kommunen sind solche Ausgaben nicht mehr vermittelbar. Allerdings können die Kinder, die aus der Hansestadt in die schleswig-holsteinischen Schulen kommen, auch nicht einfach abgelehnt werden. Teilweise besuchen bereits ältere Geschwisterkinder die dortige Schule, so dass im Falle einer Ablehnung die Familie auseinander gerissen wird. Teilweise liegt die Schule auf schleswig-holsteiner Gebiet einfach viel dichter am Elternhaus als die eigentlich zuständige Hamburger Einrichtung. Weil eine Abweisung dieser Kinder nicht zu verantworten ist, müssen die Kommunen zumindest einen finanziellen Ausgleich erhalten. In diesem Punkt sollte das Gastschulabkommen schnellstmöglich nachgebessert werden.