Hansjoachim Schröer, Gründervater der Kanzlei Poppe und Partner, wird heute in den Ruhestand verabschiedet

Pinneberg. Mit Supernoten in den naturwissenschaftlichen Fächern schloss Hansjoachim Schröer sein Abitur an der Deutschen Schule in Rom ab. Also beschloss der junge Mann, auch in diesen Fächern zu studieren. Doch nach dem dritten Semester in Freiburg war Schluss. "Meine Kommilitonen hatten in Deutschland viel mehr gelernt als ich." So schwenkte Schröer eher zufällig und nicht aus Überzeugung auf Jura um. "Denn das konnte ich damals noch in acht Semestern schaffen", erinnert sich Schröer. Diese Entscheidung war klug und passte: Vom Magazin Focus wird Schröer in der Liste der 150 besten Fachanwälte für Baurecht geführt.

Doch mit dem Beruf als Anwalt ist jetzt Schluss. Heute wird der 67-Jährige, der in Pinneberg die große Kanzlei Poppe und Partner aufbaute und in Hamburg lebt, von seinen Kollegen in den Ruhestand verabschiedet.

Hinter sich lässt Schröer 38 Jahre, in denen er für seine Mandanten stritt. Die Kreisverwaltung und viele Städte und Gemeinden engagierten ihn. Auch in der Privatwirtschaft hatte sich der Anwalt einen Namen gemacht, besonders im Auftrag der Arbeitgeber. Für einen großen Auftraggeber, ein Unternehmen des Nahverkehrs, wird er seine Erfahrung auch nach dem Ruhestand einbringen. "Aber nur als Berater, nicht mehr vor Gericht", sagt Schröer.

Wie mit dem Studium so traf der gebürtige Hesse auch als Doktorand eine richtungsweisende Entscheidung. Er war als Referendar in der Kanzlei von Hans-Jürgen Poppe (Jahrgang 1936) untergekommen. "Sobald ich während der Referendarausbildung in anderen Stationen Zeit hatte, war ich in der Praxis. Es gab viel zu tun", erinnert sich Schröer. Und ein verlockendes Angebot vom Ausbilder. Schröer brach die Doktorarbeit ab. "Das habe ich nie bereut."

Während des Referendariats, zu dem ein halbjähriges Praktikum in einer Behörde gehört, sicherte sich Schröer einen großen Auftrag. Statt durch Abteilungen zu huschen, beharrte der angehende Anwalt darauf, die Zeit im Bauamt zu verbringen. So arbeitete sich Schröer ins Baurecht ein und vertrat den Kreis bereits in dieser Ausbildungsphase erfolgreich vor Gericht.

Der damalige Landrat sicherte sich die Dienste des Juristen. Dabei ging es vor allem um die komplizierte Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich der Kommunen. Oft stritt man um angebliche privilegierte Vorhaben, wo jemand vorschob, Pferde züchten zu wollen und sich nur den Traum einer Villa im Grünen erfüllen wollte. Schröer erlebte kuriose Fälle. So beschäftigte er sich mit einer Anzeige eines Bürgers, der sich darüber beklagte, dass sein Nachbar ein Schwimmbad nicht nur ohne Baugenehmigung errichtet hatte, sondern dabei auch die Bauabstandsflächen überschritten hatte. "Zu sehen war im Garten oberflächlich nichts", erzählt Schröer schmunzelnd. Denn der findige Nachbar hatte das Schwimmbad unter die Erde gebaut - nur eine kleine Glaskuppel verriet dem Betrachter, was wirklich darunter steckte.

Zumeist endeten solche Verfahren zwar mit einem Urteil zugunsten des Kreises, häufig auch in Form von Abrissverfügungen. Doch durchgesetzt worden, so meint der Jurist, sei nur eine einzige: Eine Gartenlaube in Ellerbek musste weichen. Der Auftrag beim Kreis endete vor etwa 15 Jahren, als Landrat Berend Harms entschied, dass die Bauaufsicht mehr Verantwortung übernehmen und ihre Verfahren auch allein vor Gericht vertreten sollte.

Schröer gehörte im Land zu den ersten Fachanwälten für Verwaltungs- und Arbeitsrecht. Dank des Dauerauftrags der Kreisverwaltung hatte er schnell die notwendige Anzahl der Fälle, 120 pro Jahr, in der Tasche. Sein größtes Verfahren bewältigte er im kleinen Dorf Hetlingen. Dort vertrat der Fachanwalt das Ehepaar Renders in einem Musterprozess gegen den Abwasser-Zweckverband Pinneberg (AZV). Die Hetlinger klagten, dass sie durch das Großklärwerk über Gebühr mit Geruch belastet würden. Dank juristischer Unterstützung setzten sich die Bürger durch. Ihnen wurde ein Schadensersatzanspruch wegen eines enteignungsgleichen Eingriff zugesprochen, der später auf alle Hetlinger Grundeigentümer ausgedehnt wurde. Erst nach 14 Jahren endete der Prozess; gleichzeitig bekam der Verband das Geruchsproblem in den Griff, nachdem im Klärwerk neue Technik für die Schlammbehandlung eingerichtet worden war.