Das Gesetz über den zivilen Ersatzdienst trat 1960 in Kraft. Es regelte den Einsatz von Kriegsdienstverweigerern in Deutschland, die aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe ablehnten. 340 junge Männer traten 1961 erstmals den Wehrersatzdienst an.

Der Bundesfreiwilligendienst soll zwölf Monate dauern und allen volljährigen Menschen offen stehen. Sie sollen sich engagieren im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich, aber auch im Sport sowie im Zivil- und Katastrophenschutz. Der Bundesfreiwilligendienst soll als Ersatz für den Zivildienst zum 1. Juli beginnen. Die Stellen werden in Vollzeit ausgeschrieben. Die Freiwilligen sind sozialversichert und erhalten ein Taschengeld von ungefähr 300 Euro. Die Angaben gelten unter Vorbehalt, denn der Gesetzentwurf wird noch beraten.

Das Bundesamt für Zivildienst in Köln organisiert den Freiwilligendienst. Künftig heißt die Behörde: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.