Eine Dienstanweisung des Landrates ist heftig umstritten. Weil die Kosten in der Jugendhilfen dank gestiegener Fallzahlen aus dem Ruder liefen, wurde im November 2010 eine Prioritätenliste in Kraft gesetzt. Sie regelt die künftige Hilfsgewährung - und schreibt unter anderem fest, dass Hilfen nur noch bei akuter Kindeswohlgefährdung und befristet auf ein Jahr genehmigt werden sollen. Diesen Passus halten die Jugendhilfeträger sowie die Wohlfahrtsverbände für rechtswidrig, weil das Sozialgesetzbuch (SGB) VIII festschreibt, dass "Hilfen in fachlich gebotenem Umfang, ohne inhaltliche und zeitliche Begrenzung, zur Verfügung zu stellen sind". Ein Klagerecht besteht jedoch nicht. Klagen können lediglich diejenigen, die keine Hilfe erhalten, obwohl sie ihnen rein rechtlich zusteht. Es müsste jeder Einzelfall vor Gericht.