Die Anwohner der Paintball-Halle wollen nicht allein mit dem Baurecht die Lizenz zum Farbkugel-Schießen entziehen. Dieses regele lediglich, dass bestimmte Grenzwerte an Lautstärke gemäß des Bundesimmissionsschutzgesetzes nicht überschritten werden dürfen, erklärt Henning von Werder. "Uns geht es weniger um die reine Lautstärke als um die Art des Lärms." Und das "Kriegsgeschrei", mit dem die Paintballspieler ihre markierten Treffer bei ihren Gegnern kommentierten, sei an sich schon unerträglich.

Deshalb berufen sie sich auf das Ordnungsrecht, das bei Verstößen oder öffentlicher Gefährdung den Betrieb eines Gewerbes untersagen kann. Dies sei beim Paintballbetrieb in Uetersen gegeben, ist von Werder überzeugt. So werbe er für diesen Sportbetrieb und lade zu Geburtstagsfesten ein, was den Jugendschutz unterlaufe. Auch der Umgang mit Munition und Uniformen entspreche nicht den selbst auferlegten Regeln anderer Spielstätten.

Das OVG Lüneburg hat allerdings einem ähnlichen Betrieb, der ebenfalls mit diesem Argument vom Landkreis Harburg geschlossen werden sollte, Recht gegeben.