Mit einem kuriosen Fall befasst sich das Amtsgericht Elmshorn am 5. Juni.

Vor Gericht verantworten muss sich der Barmstedter Daniel M., der über ein Internet-Auktionsportal einen angeblich von Michael Jackson getragenen Hut angeboten und für 300 Euro veräußert hat. Der Käufer macht allerdings geltend, dass die Kopfbedeckung keinesfalls vom King of Pop stammen kann und fordert sein Geld zurück. Vor Gericht räumt Daniel M. ein, dass er sich die Geschichte, wie der Hut bei einem Konzert in Kopenhagen von Michael Jackson getragen und in die Menge geschleudert wurde, nur ausgedacht hat. Daher das Urteil: Der Barmstedter muss das Geld zurückzahlen und bekommt im Gegenzug die Kopfbedeckung zurück.