Wie der Homepage der Landesregierung zu entnehmen ist, scheint das schleswig-holsteinische Verkehrsministerium sich von einem über die Maut finanzierten Betreibersystem für den A-20-Elbtunnel bereits abgekommen zu sein. Dort heißt es: "Die Realisierung des A-20-Bauabschnittes von der Kreisstraße 28 bei Drochtersen bis zur Bundesstraße 431 bei Kollmar einschließlich der festen Elbquerung war bislang als sogenanntes F-Modell nach dem Fernstraßenbau-Privatfinanzierungs-Gesetz vorgesehen."

Dieses Betreibermodell sei neben dem A- (Autobahnausbau) Modell eine Form des Public-Private-Partnership (PPP), die auch Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP) genannt werde. Nach den ersten Ergebnissen eines im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums durchgeführten Eignungstests, "scheint ein F-Modell für eine feste Elbquerung betrieblich unwirtschaftlich zu sein. Zurzeit werden weitere Möglichkeiten der privaten Finanzierung geprüft".

Beim F-Modell werden Ingenieurbauwerke und auch mehrstreifige Bundesstraßen privat gebaut, erhalten, betrieben und finanziert. Ein privater Partner erhält die Konzession, für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel gilt das 30 Jahre) das Bauwerk oder den Abschnitt einer Bundesstraße zu betreiben. Der private Partner refinanziert seine Ausgaben, indem er vom Nutzer eine Maut erhebt.