Nach Überresten aus vergangenen Zeiten darf jeder suchen. Allerdings gibt es in den meisten Bundesländern, wie auch in Schleswig-Holstein, Regelungen über den Verbleib der zutage geförderten Funde. So gibt es nach dem Denkmalschutzgesetz für archäologische Funde eine generelle Meldepflicht. "Fundgut mit einem hervorragenden wissenschaftlichen Wert wird mit der Entdeckung Eigentum des Landes", sagt Archäologe Peter Pries. Bei Schätzen wie Goldmünzen werde gegebenenfalls ein Wertausgleich gezahlt.

Weniger wertvolle Funde müssen nach Abschluss der Grabung dem Archäologischen Landesamts Schleswig-Holstein übergeben werden. Die Tangstedter Forscher arbeiten mit Genehmigung. Pries ist sogar Beauftragter des Archäologischen Landesamts.