Nun wird die letzte Lücke der A 20 geschlossen - zumindest in planerischer Hinsicht. Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr in Itzehoe hat am Montag für den Planungsabschnitt von Bad Bramstedt ab Autobahn 7 bis zur Landesstraße L 114 bei Bokel das Planfeststellungsverfahren beantragt.

Kiel/Bokel. "Mit dem rund 15 Kilometer langen Streckenabschnitt geht nun auch der letzte Abschnitt der A 20 Nord-West- Umfahrung Hamburg in unserem Bundesland in das Genehmigungsverfahren", sagte Verkehrsminister Jost de Jager in Kiel. Das sei ein bedeutender Schritt für die Gesamtrealisierung des größten und wichtigsten Verkehrsprojektes in Schleswig-Holstein. Die genehmigten Bau- und Grunderwerbskosten für den vierstreifig geplanten Streckenabschnitt betragen 129,1 Millionen Euro.

Ziel der Planungen sei es, eine leistungsfähige und großräumige Ost-West-Verbindung im Norden der Bundesrepublik Deutschland zu schaffen. "Die A 20 in Schleswig-Holstein und ihre Weiterführung in Niedersachsen wird die vorhandenen Fernverkehrsachsen der Autobahnen A 1 und A 7 entlasten und die Anbindung Skandinaviens an Zentral- und Westeuropa optimieren", sagte de Jager.

Gleichzeitig werde die A 20 die westlichen Regionen in Schleswig-Holstein stärken und sie noch interessanter für den wirtschaftlichen europäischen Wettbewerb machen. Auch werden viele Ortsdurchfahrten vom Verkehr entlastet und die Verkehrssicherheit erhöht. Neben einigen Ingenieurbauwerken wie Über- und Unterführungen, sei auch eine Grünbrücke östlich von Bokel geplant.

Das Planfeststellungsverfahren wird vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde Kiel, vorgenommen. Für diesen A-20-Abschnitt von der Autobahn 7 bis zur Lansstraße 114 werden die Planunterlagen, beispielsweise Zeichnungen und Erläuterungen, in der Zeit vom 16. November bis einschließlich 16. Dezember im Kreis Pinneberg an folgenden Stellen nach ortsüblicher Bekanntmachung zur Einsicht ausgelegt:

Im Rathaus der Stadt Barmstedt, in der Amtsverwaltung des Amtes Rantzau und in der Amtsverwaltung des Amtes Pinnau.

Die Behörde weist darauf hin, dass bis einschließlich 13. Januar 2011 jeder Bürger, dessen Belange durch das Bauvorhaben betroffen sind, schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan in den genannten Verwaltungen oder bei der Anhörungsbehörde in Kiel erheben kann.