Ehrenamtlicher Bewährungshelfer kann nur werden, wer keine Eintragung im Bundeszentralregister hat, zwischen 25 und maximal 69 Jahre alt ist und Interesse an einer verantwortungsvollen Aufgabe hat. Die Bewährungshelfer sollen Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie bekommen nur Jugendliche und nur "leichte Fälle" zugewiesen. Meist sind es Jugendliche, die aufgrund fehlender elterlicher Hilfe zu verwahrlosen drohen.

Am Jahresende bekommen die ehrenamtlichen Bewährungshelfer eine Aufwandsentschädigung von 75 Euro. Eine pädagogische Ausbildung ist kein Muss. Erwartet wird jedoch gesunder Menschenverstand, Toleranz sowie Freude und die Fähigkeit zum Umgang mit jungen Menschen.

Wer sein eigenes Leben nicht im Griff hat, eignet sich in der Regel auch nicht für diese ehrenamtliche Tätigkeit.

Die Zuweisung der Probanden erfolgt durch Jugendrichter Tim Feicke und durch die Koordinatorin Brigitta Tschermak. Am ersten Treffen mit dem Schützling nimmt auf Wunsch ein hauptamtlicher Bewährungshelfer teil. Die ehrenamtlichen Bewährungshelfer müssen an monatlichen Gruppentreffen teilnehmen, sie werden auf ihre Aufgabe vorbereitet, regelmäßig fortgebildet und auch von den Hauptamtlichen gecoacht. Wird ein Fall zu aufwendig oder missachtet ein Proband die Anweisungen seines ehrenamtlichen Betreuers, wird der Fall einem hauptamtlichen Kollegen übertragen.

Wer Interesse an einer solchen ehrenamtlichen Tätigkeit hat, meldet sich entweder bei Jugendrichter Tim Feicke unter 04121/2 32-109 oder bei Brigitta Tschermak beim Verein für Jugendhilfe, Telefon 04121/8 71 32.