Was hatte der ADAC zu Beginn des Modellversuchs in Niedersachsen im Jahr 2004 nicht gegen den Führerschein mit 17 gewettert.

Das "Begleitete Fahren ab 17" (BF-17), wie es bürokratisch korrekt heißt, erweitere lediglich die Fahrpraxis, aktiv in das Verkehrsgeschehen eingreifen könne die Begleitperson aber nicht. Deshalb sei sogar mit einem vorübergehenden Anstieg des Unfallrisikos von Fahranfängern zu rechnen. Mit seiner Aufnahme in die Straßenverkehrsordnung zum 1. Januar 2011 hat der neue Führerschein seine Probezeit von sechs Jahren überstanden, und es zeigt sich, dass der ADAC Unrecht hatte. Zwar stimmt es, dass Beifahrer bei einer bevorstehenden Gefahrensituation nicht einfach beherzt ins Lenkrad greifen dürfen, denn das war schon vor 2004 strafbar und ist es auch heute noch. Jedoch sind die Unfallzahlen bei Fahranfängern derartig deutlich gesunken, dass die Frage erlaubt sein muss, ob es die "Big-Brother"-Rolle des jederzeit aufmerksamen Begleiters - zumeist sind es die Eltern - überhaupt gibt, oder ob bereits die Anwesenheit eines vertrauten Erwachsenen zu dem sichereren Fahrverhalten führt. Ist letzteres der Fall, stünde der BF-17 exemplarisch für ein erfolgreiches Erziehungsmodell, das Vertrauen vorschießt und dadurch Sicherheit gibt. Die Anmeldezahlen zeigen, dass in Pinneberg immer mehr Eltern bereit sind, diesen Weg zu gehen. Es wäre wünschenswert, dass das Modell Jugendliche mit Beistand zur Verantwortung zu erziehen, nicht auf den Straßenverkehr beschränkt bleibt.