Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate (Erststimme) erhalten hat, als ihr nach dem erreichten Stimmenanteil aus den Zweitstimmen im Verhältnis zustehen würde. Nach dem Landeswahlgesetz von Schleswig-Holstein verbleiben diese Mandate bei der Partei, während die übrigen Parteien Ausgleichsmandate erhalten. Dabei werden an die Parteien mit den nächstfolgenden besten Zweitstimmenergebnissen so lange Sitze verteilt, bis auch der letzte Sitz durch den Stimmanteil aus der Verhältniswahl gedeckt ist.

Die Zahl der zusätzlichen Sitze darf jedoch nur höchstens doppelt so groß sein, wie die der Überhangsmandate. Zum Schluss muss die Zahl der Sitze ungerade sein. Ist dies nicht der Fall wird noch ein weiterer Sitz vergeben.

Bei der Wahl von 2009 stand dieser Sitz der FDP zu. Durch diese Ein-Stimmen-Mehrheit konnte die Koalition aus Schwarz-Gelb die Regierung stellen.