Rein rechtlich ist es sicher in Ordnung, wie das Amt Pinnau seinen Leitenden Verwaltungsbeamten entlohnt. Und man kann Detlev Brüggemann auch verstehen, dass er finanziell nicht schlechter dastehen möchte, wenn er von morgens bis abends für die Amtsverwaltung arbeitet und auch noch die Sitzungen der Amtsausschüsse und der Gemeindevertretungen besucht, als wenn er zu Hause auf dem Sofa liegt. Doch ob für die Ungerechtigkeit des Steuersystems die Gemeinde Appen verantwortlich ist, darf bezweifelt werden.

Sicher ist auch richtig, dass es ein selbstständiger Immobilienmakler oder Geschäftsführer leichter hat, sein Honorar exakt so auszuhandeln, dass es innerhalb der pensionserhaltenden Freibeträge bleibt, als es einem Beamten oder festangestellten Mitarbeiter möglich ist. Ob deshalb aber ein Wahlbeamter, der diese Aufgabe vollständig ausübt, sein Gehalt künstlich aufteilen können sollte, ist mehr als fraglich. Das wirft die Frage nach der moralischen Verantwortung auf.

Natürlich hat Brüggemann dem führungsschwachen Amt Pinnau einen großen Gefallen getan, als er vorigen Sommer spontan und befristet eingesprungen ist. Dafür gebührt ihm sicherlich ein Sold, der über dem seiner Bürgermeister-Pension liegt. Aber da wäre es gerechter gewesen, wenn das Amt Pinnau ihm dies auf eigene Kosten mit einer Erfolgsprämie vergütet hätte. Diese Prämie still und heimlich auf Appen abzuwälzen, ist jedenfalls nicht in Ordnung.