Die Verwaltung berechnete jahrelang einen falschen Grundpreis für ein Haus in Halstenbek. Rückerstattung ist nur für drei Jahre möglich.

Halstenbek/Elmshorn. Ingrid Meyer stinkt es gewaltig. Elf Jahre lang hat sie zu hohe Müllgebühren gezahlt. Nun hätte die 68-Jährige gern die 670 Euro zurück, die ihr der Kreis fälschlicherweise in Rechnung gestellt hat. Doch der Bürgerservice Team Abfall in Elmshorn weigert sich.

Bei Überschreibung des Hauses auf den Sohn fiel der Irrtum auf

"Ich kann nicht mehr schlafen, weil ich mich so darüber ärgere", sagt Ingrid Meyer aus Hamburg-Blankenese. Sie und ihr Mann Reinhold Meyer, 63, vermieten verschiedene Objekte, unter anderem auch die Doppelhaushälfte an der Gärtnerstraße 5c in Halstenbek.

Im April 2001 war ihr Sohn Christian, 39, dort als Mieter eingezogen. Die Meyers meldeten am 16. März 2001 per Fax eine Bio- und eine Restabfalltonne von je 80 Litern an, die alle zwei Wochen geleert werden sollten. Stets pünktlich beglich das Ehepaar die Rechnung gleich für das gesamte Jahr.

"Anfang dieses Jahres überschrieben wir das Haus dann auf unseren Sohn", sagt Ingrid Meyer.

Als neuer Grundstückseigentümer meldete Christian Meyer die Abfallbehälter auf seinen Namen um. Dabei stellte der Mann fest, dass seinen Eltern bisher eine Grundgebühr für zwei Mietparteien berechnet wurde. Im Gebührenbescheid waren zwei Nutzungseinheiten eingetragen. "Wir haben angenommen, dass es sich bei der Bio- und Restmülltonne um zwei Nutzungseinheiten handelt", sagt Ingrid Meyer. Auf die Idee, dass die Rechnung für zwei Familien ausgestellt worden war, sei sie nicht gekommen. "In der Doppelhaushälfte ist gar nicht genug Platz für zwei Familien."

In einem Schreiben vom 8. Januar an den Bürgerservice im Kreis Pinneberg, appellierten Ingrid und Reinhold Meyer an die Moral und Ehre des Hamburger Kaufmannes, die zuviel gezahlten Beiträge doch bitte wieder zu erstatten. Das Ehepaar musste schnell feststellen, dass sie mit derartigen Appellen in der Kreisverwaltung niemanden erweichen können.

"Statt einer Entschuldigung wurde mir am Telefon von einer Mitarbeiterin gesagt, sie werde jetzt nicht in den Keller gehen, um unsere Anmeldung für die Abfallbehälter herauszusuchen", sagt Ingrid Meyer. Erst als sie sich an den Teamleiter wendet, kommt Bewegung in die Sache. "Auf dem Kulanzwege - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht", wie es in einem Schreiben des Kreises vom 1. Februar heißt, werden den Meyers die zu viel gezahlten Grundgebühren für drei Jahre erstattet, immerhin 190,80 Euro.

Kreis rät zur Rechnungsüberprüfung wegen der Verjährungsfristen

Bis 2004 hat der Kreis noch Gebührenbescheide mit einer sogenannten Rechtsbehelfsbelehrung verschickt. Hier hatte der Kunde vier Wochen Zeit, seine Ansprüche geltend zu machen. Dann wurde auf Rechnung umgestellt. Der Erstattungsanspruch ist in diesem Fall gesetzlich nicht geregelt. "Wir haben die Ansprüche von Herrn und Frau Meyer wirklich wohlwollend geprüft und uns dabei an der Verjährungsfrist im Zivilrecht orientiert", sagt Kreis-Sprecher Marc Trampe. Demnach seien drei Jahre Rückerstattung schon sehr entgegenkommend. Er rät dazu, Rechnungen so schnell wie möglich zu prüfen und Ansprüche innerhalb eines Monats zu melden.

Zufrieden ist Ingrid Meyer damit nicht. "Für mich ist das moralischer Betrug", sagt sie. Sicher sei es ein Fehler gewesen, dass sie die Rechnungen nie genau geprüft habe. Aber im Nachhinein könnte sich die Verwaltung wirklich kulant zeigen und den gesamten Betrag von 670 Euro zurückzahlen, findet sie. "Es geht ums Prinzip."

Reinhold Meyer hat das Geld bereits abgeschrieben. "Aber vielleicht nehmen einige Leser den Artikel zum Anlass, mal genauer auf ihre Rechnung zu schauen." Er wird es künftig auf jeden Fall so handhaben. "Stellen Sie sich vor, wir würden unseren Mietern versehentlich zu hohe Beträge in Rechnung stellen." Der Ärger wäre programmiert.