Frederik Oestreich sucht Arbeit. Mit dem Antrag auf einen Bildungsgutschein bei der Agentur für Arbeit beginnt für den 26-Jährigen eine Odyssee.

Elmshorn. Frederik Oestreich sucht Arbeit. Wie schwierig das ist, musste er kürzlich erfahren. Der 26-Jährige kämpfte lange bei der Agentur für Arbeit um einen Bildungsgutschein. Nachdem sich der Elmshorner ans Abendblatt gewendet hatte, ging bei der Behörde plötzlich alles ganz schnell.

Oestreichs Vertrag bei seinem letzten Arbeitgeber war im September ausgelaufen. Von seinem Stiefvater bekam er den Tipp, sich im Hamburger Hafen umzuhören. "Ich bin dort auf die Hafenakademie gestoßen, die Schulungen für Maschinenführer anbietet", sagt er. Mit der Qualifikation wäre der gelernte Kfz-Mechaniker breit aufgestellt, könnte Gabelstapler, Lkw oder Gefahrenguttransporte fahren. Die dreimonatige Schulung kostet aber 13 000 Euro. "Für mich ist die Ausbildung nur mit einem Bildungsgutschein zu finanzieren."

Oestreich meldete sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos. Dort bekam er einen Bildungsgutschein. "Ich habe mich prompt für den Lehrgang angemeldet und freute mich schon auf den 6. Februar, an dem es losgehen sollte." Die Aussichten auf einen gut bezahlten Arbeitsplatz stehen gut. "Ich sah schon mein sorgenfreies Leben vor mir, da ich bisher nur recht kurze Jobs hatte." Zu früh gefreut. "Kurze Zeit später bekam ich einen Anruf, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hätte." Dafür hätte Oestreich in den zwei Jahren vor Antragstellung 360 Tage arbeiten müssen. Er kam nur auf 353 Tage.

"Wieder zwei Tage später kam erneut ein Anruf. Ich erhielt die Mitteilung, dass mir der Bildungsgutschein verwehrt würde, da ich keinen Anspruch auf Arbeislosengeld I habe", sagt Frederik Oestreich. "Schon leicht in Panik fuhr ich zur Agentur für Arbeit." Seine Betreuerin sagte ihm, er solle zum Jobcenter gehen, einen Antrag auf ALG II stellen und dort versuchen, an den Bildungsgutschein zu kommen. Sollte das fehlschlagen, könne er sich dort wieder abmelden und den Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit bekommen. "Dem stünde nichts im Wege, so war ihr Wortlaut", sagt Oestreich. Beim Jobcenter sah der Bearbeiter keine Notwendigkeit für den Bildungsgutschein, da sie Frederik Oestreich auch sonst problemlos in den Arbeitsmarkt integrieren könnten. Zwar nicht in seinem Beruf, aber als Produktionshelfer. "Was ich dort verdienen würde, ist minimal. Ich muss aber mein Haus finanzieren", sagt Frederik Oestreich.

Dem Jobcenter geht es um die Grundsicherung. "Da reicht es, wenn der Arbeitsuchende im freien Markt das verdient, was er an Arbeitslosengeld bekommt", sagt Oestreich. Ihm ging es aber um eine dauerhafte Lösung. Also kehrt er wieder zur Agentur für Arbeit zurück, um sich den Bildungsgutschein dort zu sichern. Doch da erfuhr er, sein Anspruch auf den Bildungsgutschein sei verfallen, da er vom Jobcenter Geld bezogen hat. "Dabei bin ich von der Agentur für Arbeit zum Jobcenter geschickt worden", sagt Oestreich. Sein Anwalt empfiehlt ihm, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen. Dazu wird es wohl nicht kommen. "Wir stehen zu unserem Wort", sagt Gerold Melson, Sprecher der Agentur für Arbeit in Elmshorn dem Abendblatt. "Sobald Herr Oestreich wieder unser Kunde ist, bekommt der den Bildungsgutschein." Es sei richtig gewesen, ihn darauf hinzuweisen, dass das Jobcenter seinen Grundbedarf absichert und ihn krankenversichert. Verzichte er darauf, sei für ihn der Weg zur Hafenakademie frei.