Wegen des langen und harten Winters gab es dieses Jahr großzügige Ausnahmeregelungen, ab jetzt darf nur bei Gefahr geholzt werden.

Kreis Pinneberg. Endlich Frühling! Nach dem Marathon-Winter mit Schnee, Eis und Kälte bis Mitte März juckt es viele Gartenfreunde im Kreis Pinneberg in den Fingern, nun richtig loszulegen und ihre heimische "Scholle" auf Vordermann zu bringen. Da gilt es, Rasen zu vertikutieren, Beete umzugraben und den Baum- und Heckenschnitt zu erledigen.

Doch ausgerechnet in dieser Saison ist in Sachen Baumbearbeitung alles anders als zuvor. Bisher galt nach dem Landesnaturschutzgesetz der 15. März als Beginn der Brutsaison unserer gefiederten Freunde und zugleich als Ende aller gravierenden Abholzaktionen. Doch inzwischen ist das Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holsteins in dieser Hinsicht Schnee von gestern. "In diesem Jahr gilt erstmalig in Sachen Brutschutz und Fällverbot das Bundesrecht", sagt Holger von Thun, Chef des Fachdienstes Umwelt in der Kreisverwaltung.

Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Bundesnaturschutzgesetz auf diesem Sektor einheitliches Recht geschaffen. Und damit begann die Brutsaison und das damit verbundene Abholzverbot für Bäume, Knicks, Hecken und sonstiges Gehölze bereits am 1. März. Hintergrund: Wegen der milden Winter und der frühen Frühjahre in den vergangenen Jahren begannen die Vögel früher als früher mit Nestbau und Brüten.

Was die Berliner Gesetzgeber allerdings nicht ahnen konnten: Ausgerechnet im Jahr eins des vorverlegten Bundesbrutschutzes schlug der Winter brutal wie seit Jahren nicht mehr zu und brachte den ganzen schönen Naturschutzfahrplan durcheinander. Prompt wurde die Gesetzgebung mit einer großzügigen Ausnahmeregelung auf Landesebenen dem aktuellen Naturgeschehen angepasst. Bis zum 15. März durften nun nach Auskunft von Holger von Thun wie in den Jahren zuvor wieder private und professionelle Baumfäller tätig werden. Die Privaten allerdings nur, soweit nicht örtliche Baumschutzsatzungen dem Holzen entgegenstehen.

Doch auch nachdem der 15. März inzwischen verstrichen ist, wird noch munter weiter gefällt. So zum Beispiel gestern vor der Gemeinschaftsschule an der Feldstraße in Halstenbek. Dort wie auch in der vergangenen Woche an der Landesstraße 99 in Rellingen ging es um die Beseitigung akuter Gefahrenlagen. Wenn Totholz oder anderes Geäst die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, darf jederzeit mit Sondergenehmigung geholzt werden, erläutert der Chef vom Fachdienst Umwelt.