Hausmeister bekam eine Bewährungsstrafe, weil er eine Schülerin zum Geschlechtsverkehr aufgefordert und danach sogar bedroht hat.

Wedel/Pinneberg. Das Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes Pinneberg hat gestern einen 35-jährigen Wedeler wegen sexuellen Missbrauchs eines 13-jährigen Mädchens zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Günter W. hatte im November 2008 in einem Chat versucht, sexuelle Kontakte zu Daniela (Name geändert) zu knüpfen. Der Hausmeister forderte das Mädchen auf, sexuelle Handlungen an ihm zu vollziehen, bot ihr erst 500 Euro und dann 2000 Euro für Geschlechtsverkehr. Das Mädchen blockte nach dem Eingreifen seiner Mutter den obszönen Chatpartner. Daraufhin versuchte Günter W. per E-Mail, Daniela zu einem Treffen vor den Welau-Arkaden zu zwingen und drohte ihr mit Sätzen wie "Ich werde dich trotzdem kriegen." Günter W. legte ein umfassendes Geständnis ab.

Die E-Mail-Adresse und ein Foto des Kindes hatte Günter W. über das soziale Netzwerk "meinVZ" entdeckt. Auf Nachfrage von Richterin Dagmar Trüller nach seinen Beweggründen, antwortete er: "Ich wollte wissen, ob sich jemand auf so ein Angebot einlässt". Gedacht habe er sich dabei nicht viel. "Ich habe damals viel Zeit im Internet verbracht und viel Blödsinn gemacht - zum Beispiel sexuelle Neigungen vorgetäuscht." Das Täuschmanöver nahm das Gericht dem in der Vergangenheit mehrfach wegen Diebstahls und räuberischer Erpressung verurteilten Täter nicht wirklich ab, vielmehr vermutete es eine sexuelle Neigung in Richtung pubertierender Mädchen.

Das Urteil beinhaltet daher als Bewährungsauflage neben einer Zahlung in Höhe von 300 Euro an eine Opferschutzorganisation auch sechs Beratungsstunden bei einem Sexualtherapeuten. Ausschlaggebend dafür ist das berufliche Umfeld von Günter W., der als Hausmeister in einem Badebetrieb arbeitet und dort täglich mit jungen Mädchen zu tun hat. Als strafmildernd sah das Gericht die Bemühungen von Günter W. an, seine Alkohol- und Drogenprobleme durch Therapien in den Griff zu kriegen, seine sichere Lebens- und Jobsituation sowie seine Betroffenheit angesichts der Tat.

Verteidiger Frank Stammbach: "Wir werden in Zukunft eine Vielzahl solcher Fälle zu verhandeln haben. Das Internet ist ein Raum, von dem viele glauben, anonym kommunizieren zu können und es daher leichter fällt, Grenzen zu überschreiten. Viele machen sich keine Gedanken darüber, dass ihr Verhalten strafbar ist."