Berufung angekündigt. MBCS soll umstrittene Anlage an der Wedeler Au räumen und die Altlasten beseitigen.

Wedel. Der Motorboot-Club Schulau (MBCS) hat bei seinem Bestreben, seinen Sportboothafen Binnendeichs an der Wedeler Au zu erhalten, einen Rückschlag erlitten. Das Landesverwaltungsgericht Schleswig gab einer Klage des Vereins gegen eine Ordnungsverfügung des Kreises Pinneberg nicht statt (AZ: 1 A 40/8). Die Kreisverwaltung hatte den Verein aufgefordert, das rund drei Hektar große Gelände rund um eine ehemalige Kleieentnahmestelle bis 2010 zu räumen und Altlasten zu beseitigen. Doch der Streit geht weiter: Der Verein hat vor dem Oberverwaltungsgericht Berufung eingelegt.

Die Vereinsanlage ist seit Jahren heftig umstritten. Sie ist ohne Genehmigung entstanden und befindet sich in ökologisch wertvollem Gelände. Das sahen auch die Richter des Verwaltungsgerichtes bei einem Ortstermin so. Die Flächen in der Elbmarsch grenzen an ein Flora-Fauna-Habitat-Gebiet und liegen in der Kernzone eines Landschaftsschutzgebietes. Dieses Marschgebiet ist insbesondere für viele Zugvögel als Nist- und Rastplatz von Bedeutung.

Deshalb hatte die Untere Naturschutzbehörde (UNB) einen Stufenplan entwickelt, nach dem die Vereinsmitglieder ihren Hafen aufgeben sollten, der in den 70er-Jahren im Rahmen des Baus des großen Deiches entstanden war. 2010 sollte mit dem Abriss der Bauten wie Schutzhütte und Aufenthaltsraum der Abschluss dafür gemacht werden. Problem für die Wassersportler: Das Gelände muss frei von Belastungen abgegeben werden - doch nach Jahrzehnten der Bootspflege mit Schleifarbeiten und Antifouling-Anstrichen ist das ein Problem. Die Sanierungskosten werden auf einen sechsstelligen Euro-Betrag geschätzt.

Weil den noch rund 60 Mitglieder starken Verein, der das Ergebnis einer im Streit entstandenen Abspaltung vom Segel-Verein Wedel-Schulau (SVWS) ist, diese Kosten überfordern würden und weil ihm rund 9900 der 27 000 Quadratmeter großen Flächen gehören, gingen die MBCS-Schipper auf Gegenkurs. Obgleich sie keine Baugenehmigung oder ähnliche Erlaubnisse vorweisen können, berufen sie sich wegen der Jahrzehnte langen Duldung auf "Bestandsschutz".

Nach Angaben von Jörg Kastrup, dem Leiter der Unteren Naturschutzbehörde, haben die Vereinsmitglieder bei einem Ortstermin sogar damit argumentiert, dass es sich bei der Anlage gar nicht um einen Hafen im eigentlichen Sinne, sondern lediglich um einen "Liegebereich" handele - doch auch dieser Auffassung konnte sich das Verwaltungsgericht nicht anschließen. Trotz dieses Urteils sieht Rechtsanwalt Michael Günther weiterhin Chancen für seinen Mandanten MBCS, die Sache noch einmal zu drehen. "Dass der Verein die Sanierung übernehmen muss, ist keine realistische Perspektive", sagte er. Das Vereinsvermögen reiche nicht aus, und keinem Mitglied könne vermittelt werden, eine hohe Sonderabgabe zu leisten, nur damit danach dann die Flächen aufgegeben werden müssen.

Vor dem Prozess hatte die Stadt Wedel Angebote gemacht, das Gelände eventuell als Ausgleichsfläche zu nutzen und so dem Verein zu helfen. Dies war vom Verein bislang zurückgewiesen worden, weil man auf einen Sieg vor Gericht setzte. Doch diese Position ist jetzt offenbar nicht mehr in Stein gemeißelt.

Im Gespräch mit der Pinneberger Zeitung war aus den Worten des MBCS-Anwaltes Michael Günther Gesprächsbereitschaft herauszuhören: Man müsse die Vereinsmitglieder einbinden. Der MBCS müsse eine realistische Perspektive haben - sonst drohe die Liquidierung und damit die Kostenübernahme durch die Allgemeinheit.