Das Wort “Volksentscheid“ sagt es schon: Das Volk entscheidet. Du könntest nun sagen, dass die Bevölkerung doch bei jeder Wahl - zum Beispiel bei der Bundestagswahl - entscheidet, indem es Parteien wählt, die dann in das Parlament einziehen.

Doch bei einer solchen Wahl übertragen die Wähler die Entscheidungsgewalt nur ihren Vertretern, den Abgeordneten. Das Volk legt also nicht direkt per Stimmzettel fest, ob zum Beispiel ein neues Gesetz beschlossen wird. Vielmehr bestimmen die Abgeordneten in den Parlamenten die Politikrichtung stellvertretend für ihre Wähler.

Bei Volksentscheiden geht es nun aber darum, dass das Volk selbst über eine ganz bestimmte Frage bestimmt. Der Volksentscheid ist also eine Form der direkten Demokratie. Aber nicht nur auf Bundesebene, sondern auch in Städten und Gemeinden können die Bürger bei vielen politischen Fragen durch so genannte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide direkt mitbestimmen. Bevor es zu einem Volksentscheid kommt, kann es das Volksbegehren geben. Dabei fordert eine bestimmte Anzahl von Wahlberechtigten mit ihrer Unterschrift, dass es überhaupt zu einem Volksentscheid kommen soll.